E-Roller in der Kritik: 85 unzulässige Klauseln in AGBs gefunden
29.08.2019
Die Verbraucherzentrale hat jetzt 85 unzulässige Klauseln in den AGBs von E-Roller-Anbietern gefunden und die Unternehmen abgemahnt. Dabei geht es unter anderem um die Punkte Inspektion, Rückerstattung und Datenschutz. Mehr erfahren Sie hier.
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Abgemahnt wurden bereits die Berliner Unternehmen Circ und Tier Mobility, der US-Anbieter Lime und das schwedische Startup Voi. Der Vzbv beanstandet gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen und das Abwälzen von Wartungs- und Inspektionspflichten.
Die Anbieter schreiben in den AGB, dass sie selbst weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus garantieren müssen. Stattdessen werde die Verantwortung auf den Kunden übertragen. Einige Startups verlangten von den Nutzern, dass sie Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf etwaige Mängel überprüfen sollten, bevor sie losfahren, heißt es von der Verbraucherzentrale. Diese kritisiert, dass Verbraucher die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen könnten.