DSK mit § 7b-Angebot
24.02.2021
Visualisierung des "Rittergut Taubenheim" / © Deutsche Sachwert Kontor AG
Die Deutsche Sachwert Kontor AG bietet mit dem Gutshaus „Rittergut Taubenheim“ Anlegern die Möglichkeit, von einer Alternative zu den bekannten Denkmalschutz- und Sanierungsparagraphen zu profitieren. Die Immobilie eignet sich besonders für eine bestimmte Gruppe von Anlegern.
Der neue § 7b EstG bietet eine zusätzliche AfA von 5 % p.a. für vier Jahre bei neu geschaffenem Miet-Wohnraum und stellt damit eine attraktive Alternative zu den bekannten Denkmalschutz- und Sanierungsparagraphen 7h und 7i EstG dar.
- 2,5 % AfA p.a. auf den Altbauanteil
- 2,0 % AfA p.a. auf den Neubauanteil
- 5,0 % erhöhte AfA p.a. auf den Neubauanteil bis maximal 2.000 €/m², vier Jahre lang
- Nach Ablauf der ersten vier Jahre laufen die 2,5 % AfA und die 2,0 % AfA ganz normal weiter
Im Gegensatz zum Denkmal- und Sanierungsparagraphen ist bei 7b die erhöhte AfA selbst dann noch in voller Höhe möglich, wenn der Bau bereits fortgeschritten ist. So kann die erhöhte AfA geltend gemacht werden, sofern die Fertigstellung und der Übergang von Nutzen und Lasten im gleichen Jahr liegen, auch wenn der Erwerb erst nach der Fertigstellung erfolgen sollte.
Da für die Anwendung des § 7b EstG die Kaufpreis-Obergrenze bei 3.000 Euro/m² liegt, sind diesbezüglich nur wenige Angebote am Markt vorhanden. Ein Beispiel hierfür ist das von der Deutschen Sachwert Kontor AG angebotene „DSK Nr. 48 Gutshaus Rittergut Taubenheim“ in de Nähe von Dresden. Die Kaufpreise beginnen hier ab 2.380 Euro/m², womit dieses Objekt unter den § 7b EstG fällt. Bei dem Angebot handelt es sich um eine Kernsanierung im Bestand. Mit ca. 3,6 % entspricht die angestrebte Mietrendite dem Wert von ordentlichen Bestandswohnungen. Nach der Fertigstellung, die für September dieses Jahres geplant ist, werden die Wohnungen neu vermietet. Die Mieterwartung liegt bei ca. 7 Euro/m². Hinzu kommt noch die Anwendung des neu verfassten § 7b EstG. Damit sind bereits für das Jahr 2021 7 % Abschreibung pro Jahr in den ersten vier Jahren zzgl. 2,5 % p.a. lineare Altbau-AfA anwendbar. Somit eignet sich die Investition vor allem für Anleger kurz vor dem Ruhestand. (ahu)