Drei Tipps für Vermittler zum Ferienstart
06.07.2022
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Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie ist die Reiselust zurück. Das zeigen die Bilder von überfüllten Flughäfen und Zügen eindrücklich. Damit ihre Kunden ihren Urlaub trotz andauernder Pandemie genießen können, sollten Vermittler sie unbedingt auf den passenden Auslandskrankenschutz hinweisen. Drei Tipps für die Beratung:
Kein Pandemieausschluss
Leider gibt es auch nach zwei Jahren Corona noch vereinzelt Policen mit Pandemieausschlüssen. Erkranke ich also an Covid, bin ich mit so einer Police nicht geschützt. Daher sollten Vermittler ihren Kunden ausschließlich Policen ohne Pandemieausschluss empfehlen. „Wir verzichten konsequent auf Pandemieausschlüsse in allen unseren Produkten. Ebenso haben wir keine Ausschlüsse für pandemiebedingte Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes“, erklärt Jörg Schmidt, Vorstand des auf internationale Krankenversicherung spezialisierten Assekuradeurs Care Concept.
Reiseverlängerung
Eine Reise kann sich geplant oder ungeplant verlängern. Eine ungeplante Verlängerung der Reise tritt zwangsläufig ein, wenn Versicherte durch Krankheit oder Unfall transportunfähig sind und im Reiseland weiter behandelt werden müssen. In diesem Fall sollten Vermittler auf eine ausreichend lange Nachhaftung achten. „Das ist die Zeit zwischen Ablauf des regulären Versicherungsschutzes und der Wiederherstellung der Transportfähigkeit nach Deutschland“, so Schmidt. Möchte man eine Reise spontan verlängern, gibt es bei Anbietern wie Care Concept spezielle Policen, die nach Ablauf der ursprünglichen Auslandskrankenversicherung als Anschlussdeckung aus dem Ausland heraus abgeschlossen werden können.
Reiserücktrittversicherung
Warum sollten Vermittler gerade in Pandemiezeiten auch immer an eine Reiserücktrittsversicherung denken? Muss eine Reise z.B. durch eine Covid-Erkrankung unerwartet oder kurzfristig abgesagt werden, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Bei zusätzlichem Abschluss einer Reiseabbruchversicherung werden auch die Kosten für den vorzeitigen Abbruch einer Reise erstattet. „In unserer Reiserücktrittsversicherung gilt ein positiver PCR- oder Bürgertest als versichertes Ereignis. Für den Quarantänefall ohne eigene Infektion vor oder während der Reise können Vermittler bei uns einen Corona-Zusatzschutz für ihre Kunden hinzubuchen“, ergänzt Schmidt.