Dr. Peters: 14 Schiffsfonds insolvent
31.07.2013
Die Dr. Peters Gruppe, Dortmund, hat für 14 Schiffsfonds die Insolvenz beantragt. Dies teilte das Unternehmen in einer Presseerklärung mit.
(fw/kb) Betroffen sind die Schiffsbeteiligungen „DS-Fonds Nr. 27" (Cape Bonavista), „Nr. 28" (Cape Brett), „Nr. 36" (Cape Byron), „Nr. 41" (Cape Sable), „Nr. 43" (Cape Natal), „Nr. 45" (Cape Race), „Nr. 46" (Cape Spencer), „Nr. 49" (Cape Sorrell), „Nr. 50" (Cape Banks), „Nr. 52" (Cape Charles), „Nr. 56" (Cape Campbell), „Nr. 61" (Cape Bear), „Nr. 62" (Cape Cook) und „Nr. 63" (Wehr Mosel).
Ursache für die Insolvenzen sind laut Dr. Peters zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. März für die Fondsgesellschaften „DS-Rendite-Fonds Nr. 38" und „DS-Rendite-Fonds Nr. 39" (Az. II ZR 73, 74/11). Laut BGH besteht kein gesellschaftsinterner Anspruch der Gesellschaften auf die Rückzahlung von Ausschüttungen. Da die Gesellschafterverträge der nun betroffenen Schiffsfonds laut Dr. Peters Gruppe „nahezu identisch" sind, besteht auch dort keine Möglichkeit der Auszahlungsrückforderung mehr. „Mit den erwirkten BGH-Urteilen hat die obsiegende Partei einen Pyrrhussieg errungen und sich selbst, aber auch vielen Anlegern anderer Schiffsfonds, einen Bärendienst geleistet. Denn den Geschäftsführungen der betroffenen Schiffsfonds wurde durch das BGH-Urteil die Möglichkeit genommen, die ursprüngliche Intention einer geordneten und werteschonenden Abwicklung abschließend umzusetzen", sagte CEO Anselm Gehling.
Ein letzter Rettungsversuch über einen Forderungsverzicht der Gesellschafter mittels einer formalrechtlichen Umwandlung ihrer Forderungen in Eigenkapital scheiterte laut Dr. Peters Gruppe an dem durch das Insolvenzrecht eng gesetzten Zeitfenster und an der erforderlichen Umwandlungsquote von mindestens 95 Prozent.