Doch kein Aufsichtswechsel?

02.03.2020

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Ab kommendem Jahr sollen 34 f- und h-Vermittler von der Bafin statt von den Gewerbeämtern und IHKen beaufsichtigt werden. Einem Medienbericht zufolge könnten die Pläne aber scheitern – zumindest teilweise.

Wie FONDS professionell berichtet, steht die Unionsfraktion im Bundestag nicht mehr geschlossen hinter dem Referentenentwurf, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater unter die Kontrolle der BaFin zu stellen. Dies gehe aus einer Rede hervor, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser in der Plenarsitzung am 12. Februar gehalten hat. "Wir als Union wollen weiterhin die Vielfältigkeit in der Altersvorsorgeberatung ermöglichen und gleichzeitig eine Aufsicht im Sinne des Verbraucherschutzes", so Brodesser laut FONDS professionell. Daher solle sich eine teilweise Übertragung der Aufsichtskompetenz auf die BaFin, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, nur auf die Einhaltung des Prüfungskatalogs der dezentralen Aufsichtsbehörden beschränken. Somit würde die operative Beaufsichtigung der Vermittlungsaktivitäten bei den IHKen und den Gewerbeämtern verbleiben, die BaFin würde hingegen nur die Qualitätsstandards dieser Aufsicht gewährleisten. Die Union wolle diese Aspekte sowohl im Kreise der Koalition als auch mit anderen Fraktionen beraten. (ahu)