Dieselskandal: Verfahren gegen Daimler eröffnet
15.01.2021
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Die TILP Rechtsanwaltschafts GmbH hat beim Landgericht Stuttgart einen Vorlagebeschluss gegen die Daimler AG erwirkt. Damit wurde vor dem OLG Stuttgart das Musterverfahren gegen den Autohersteller wegen des Dieselskandals eröffnet. Diesem droht aufgrund kapitalmarktrechtlicher Verfehlungen eine Milliardenzahlung.
Der Vorlagebeschluss enthält sogenannte Feststellungsziele, u.a. zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Meldung sowie falschen Geschäftsberichten der Daimler AG. Der Beschluss basiert Musterverfahrensanträgen von TILP von Juni 2018 und Mai 2019, die die Rechtsanwaltsgesellschaft beim Landgericht Stuttgart gestellt hatte, um das Musterverfahren nach dem KapMuG einzuleiten. „Unsere Anträge wurden im Februar 2019 und Februar 2020 im Klageregister des Bundesanzeigers veröffentlicht, damit war ein Vorlagebeschluss nach dem KapMuG zwingend zu erlassen und nur noch eine Frage der Zeit“, erläutert der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Der Vorlagebeschluss enthält quasi das Arbeitsprogramm für das OLG Stuttgart, mit dem nunmehr die Anlegerklagen gegen Daimler aufgearbeitet werden“, ergänzt TILP-Anwalt Axel Wegner.
Vor dem LG Stuttgart vertreten die Kanzleien TILP und TILP Ligitation aktuell hunderte private und institutionelle Investoren, die gegen Daimler Klageforderungen in Höhe von insgesamt 1,1 Mrd. Euro erheben. Die Klagen basieren auf Käufen von Daimler-Finanzinstrumenten und Finanzinstrumenten auf Daimler-Aktien zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 20. Juni 2018 (sogenannte Desinformationsphase). Die Kläger werfen dem Autohersteller vor, dass dieser im Zusammenhang mit dem Dieselskandal seine kapitalmarktrechtlichen Pflichten verletzt habe. Besonders solle dem Kapitalmarkt die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in den Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten verschwiegen worden sein und der Kapitalmarkt sei über die wahren Umstände getäuscht worden. Im besagten Zeitraum sank der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 auf unter 60 Euro. Die den Anlegern damit entstandenen Schäden sind Gegenstand des Stuttgarter Musterverfahrens.
Zeit drängt
„Ende 2021 droht der Eintritt der Verjährung von Anlegeransprüchen. Der gestrige Vorlagebeschluss ermöglicht nunmehr die zeitnahe Bestimmung eines Musterklägers durch das OLG Stuttgart und damit Anlegern, die noch nicht geklagt haben, die Möglichkeit, ihre Rechte mit deutlich reduziertem Kostenrisiko zu verfolgen“, führt Rechtsanwalt Wegner aus. „Die Rechtsverfolgung mittels KapMuG-Musterverfahren ist kostengünstiger und bietet erfahrungsgemäß signifikant höhere Erfolgschancen als normale Klagen“, ergänzt Rechtsanwalt Tilp.
Die TILP-Kanzleien kooperieren im Schadensfall Daimler-Dieselgate mit dem Prozessfinanzierer Therium, welcher TILP-Mandanten die kostenfreie Rechtsverfolgung gegen die Daimler AG gegen Erfolgsbeteiligung ermöglicht.
TILP hat eine Plattform unter www.daimler-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen zum Musterverfahren gegen Daimler erhalten. (ahu)