„Diese Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, die Förderung nicht zu verschenken“
17.06.2024
Zum Jahresbeginn 2024 wurden im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetztes die Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) deutlich ausgeweitet. Allerdings ist diese Ausweitung bei den förderberechtigten Personen weitgehend unbekannt, ergab eine repräsentativen Forsa-Umfrage unter VL-berechtigten Erwerbstätigen im Auftrag von Union Investment.
Insgesamt 85 % der Befragten wussten nicht, dass sich die Einkommensgrenze für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage verdoppelt hat. Erfreulich hingegen ist die Bekanntheit und die Verbreitung von VL. Nahezu alle Befragten (95 %) kannten die Sparform und 72 % gaben an, dass ihr Arbeitgeber die Leistungen anbietet.
Die Grenze für die Förderung verdoppelte sich auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften. Geschätzt entspricht das bei einem Ehepaar mit zwei Arbeitnehmern und einem Kind einem Bruttolohn von rund 113.000 Euro. Bei zwei Kindern erhöht sich das Bruttoeinkommen auf 124.000 Euro, so laut Bausparkasse Schwäbisch Hall. Diese massive Ausweitung ist allerdings weitgehend unbekannt, wie die Umfrage zeigt. 85 % der Befragten kannten die Änderung nicht. Entsprechend gaben rund 60 % der VL-Berechtigten an, keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu haben. Dies dürfte allerdings bei den meisten eine Fehleinschätzung sein. Denn durch die Gesetzesänderung stieg die Zahl der anspruchsberechtigten Personen laut einer Berechnung von empirica von knapp 8 Mio. auf nun rund 21 Mio. Arbeitnehmer.
„Nach unserer Schätzung dürften nun rund 70 % aller Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben“, betont Kerstin Knoefel, Leiterin Privatkunden bei Union Investment. „Die Ausweitung der Fördergrenzen ist ein deutlicher Schritt nach vorne bei der Vermögensbildung von privaten Haushalten. Es ist aber fatal, dass dies nahezu unbekannt ist. Denn dadurch verschenken die Menschen bis zu 480 Euro.“
Höhe der Förderung hängt von Ansparform ab
Wie hoch die Förderung ist, hängt von der gewählten Ansparform ab. Bei einem Bausparvertrag oder einer Tilgung eines Baukredites erhält man eine Förderung von jährlich 9 %, die allerdings auf 43 Euro jährlich gedeckelt ist. Bei einem Aktienfondssparplan gibt es höhere Beträge. Hier werden 20 % gefördert bis zu einem Maximum von 80 Euro pro Jahr. Über Einzahlungsdauer von sechs Jahren sind dies also 480 Euro, die der Staat dazugibt. Welches Vermögen man mit VL aufbauen kann, zeigt folgende Berechnung: Wer von 2017 bis 2023 monatlich 34 Euro in einen VL-Vertrag mit dem weltweit anlegenden Aktienfonds UniGlobal angespart hatte, zahlte rund 2.450 Euro selbst ein. Durch die Wertentwicklung und die Förderung wuchs das Vermögen auf über 4.100 Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 70 %.
„Diese Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, den Arbeitgeber nach VL zu fragen und die Förderung nicht zu verschenken“, so Knoefel.
Erfreulich ist der hohe Bekanntheitsgrad Vermögenswirksamer Leistungen. Bei der Befragung gaben nahezu alle Befragten (95 %) an, diese Sparform zu kennen. Bei 72 % der Menschen bot der Arbeitgeber VL an. Auffällig war hierbei der Unterschied zwischen den Einkommen. Bei Beschäftigten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 3.500 Euro boten 67 % der Arbeitgeber VL an. Bei den Befragten mit einem Einkommen von mehr als 5.000 Euro im Monat waren es hingegen 89 % der Arbeitgeber.
„Ob und wie viel der Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt“, erklärt Knoefel. „Manche Arbeitgeber zahlen aber auch freiwillig. Eine Nachfrage kann sich daher lohnen.“ Aber auch wenn der Arbeitgeber keine VL anbietet oder bezuschusst, hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass die Firma einen Teil des Gehalts in einen VL-Vertrag überweist. „Die volle Förderung erhält ein VL-Sparer bei einem Aktienfonds mit einer Einzahlung von rund 34 Euro im Monat“, erklärt Knoefel.
Jeder dritte Arbeitnehmer nutzt die vom Arbeitgeber angebotenen VL nicht
Fragte man die Umfrageteilnehmer, deren Arbeitgeber VL anbietet, ob sie einen VL-Vertrag besitzen, bejahten dies 63 %. 3 % gaben sogar an, mehrere Verträge abgeschlossen zu haben.
„Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass knapp jeder dritte Arbeitnehmer die angebotene Leistung nicht in Anspruch nimmt“, betont Knoefel. Vermutlich läge dies an der Unkenntnis über die Funktionsweise von VL oder nicht ausreichender Finanzbildung, so die Expertin. Arbeitgeber und auch Banken müssten hier die Beratung intensivieren. „Wir sind bei der Bekanntheit und der Verbreitung von VL schon sehr weit gekommen. Nun müssen wir die Nutzung intensivieren.“