Diese Versicherungen sollte man nach der Heirat anpassen

11.02.2025

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Wer heiratet, sollte nicht nur an die Feier, sondern auch an notwendige Änderungen bei Versicherungen denken. Besonders wichtig: Falls sich der Nachname ändert, sollte dies auch den Versicherungen mitgeteilt werden. „Eine Hochzeit bringt viele Veränderungen mit sich – auch bei den eigenen Versicherungen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „Ein genauer Blick auf bestehende Verträge hilft, Lücken zu schließen, unnötige Kosten zu vermeiden und sich bestmöglich abzusichern.“

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen beitragsfrei mitversichert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die beitragspflichtigen Einkünfte monatlich nicht über 535 Euro oder 556 Euro bei einem Minijob liegen. In der privaten Krankenversicherung benötigt jede versicherte Person eine eigene Police. Ist einer der beiden beihilfeberechtigt – etwa als Beamter –, deckt die Beihilfe in der Regel 70 Prozent der erstattungsfähigen Kosten ab. Der verbleibende Anteil muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Auch die Privathaftpflichtversicherung sollte überprüft werden.

In einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft genügt ein gemeinsamer Vertrag – der beide absichert. Falls bereits zwei Policen bestehen, kann in der Regel der zuletzt abgeschlossene Vertrag aufgehoben werden. Das Gleiche gilt für die Hausratversicherung: Ziehen beide zusammen, ist nur eine einzige Police notwendig. „Unter Umständen zahlen Paare doppelt für Versicherungen, ohne es zu wissen“, sagt Boss. „Mit einem Versicherungs-Check lassen sich solche unnötigen Mehrkosten leicht vermeiden.“

Wer den Partner im Todesfall finanziell absichern möchte, sollte sich mit dem Thema Risikolebensversicherung befassen. Paare mit finanziellen Verpflichtungen oder gemeinsamen Kindern sind mit zwei Einzelverträgen besser beraten, da so beide separat abgesichert sind. Alternativ gibt es die verbundene Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme einmalig ausgezahlt wird, wenn der erste Versicherte stirbt. „Auch bereits bestehende Verträge sollten überprüft werden“, rät Boss. „Eventuell muss das Bezugsrecht angepasst werden, damit im Ernstfall die richtige Person abgesichert ist.“

Andere Versicherungen sollten auch auf den Prüfstand kommen. In der Kfz-Versicherung kann es beispielsweise sinnvoll sein, den Partner in den berechtigten Fahrerkreis eintragen zu lassen. War dies bereits vor der Heirat der Fall, könnte sich nun die Prämie reduzieren. Daher ist es empfehlenswert, den Versicherer über eine Eheschließung zu informieren. Bei der Rechtsschutzversicherung gilt es zu prüfen, ob beide Partner*innen Verträge haben, die das Gleiche absichern – in diesem Fall kann eine Kündigung Geld sparen. Die Unfallversicherung bleibt in der Regel unverändert bestehen. Auch hier sollte allerdings eine Namensänderung dem Versicherer gemeldet werden und bei einer vereinbarten Todesfallleistung eine Anpassung des Bezugsrechts erfolgen. (mho)

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