Diese Corona-Hilfen gibt es für Familien

18.06.2020

Foto: © REDPIXEL - stock.adobe.com

Aufgrund der wochenlangen Schließungen von Schulen und Kindergärten konnten  viele Eltern nicht arbeiten und erlitten deshalb zum Teil Einkommenseinbußen. Deshalb sind Familie von der Corona-Pandemie deutlich heftiger getroffen als Singles. Welche Unterstützung Eltern nun erhalten, darüber informiert die Postbank.

Plötzlich ging alles ganz schnell: Im März gaben die Bundesländer quasi über Nacht bekannt, dass Schulen und Kindergärten geschlossen werden – und stellten damit viele Eltern vor die Frage, wer denn ihre Kinder betreuen soll. „Durch die zeitweilige Schließung von Schulen und Kindertagesstätten sowie die Kürzung der Betreuungsdauer sind viele Eltern mit kleinen Kindern gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder ihre Tätigkeit zeitweise ganz einzustellen“, erklärt Iris Laduch von der Postbank. Das hatte auch erhebliche finanzielle Folgen: So gaben in einer Kantar-Umfrage im Auftrag der Postbank, 57 % der befragten Familien an, dass sie durch die Folgen der Pandemie Einkommensverluste erlitten hätten, jeder neunte, der in einem Haushalt mit mehr als zwei Personen lebt, beschrieb diese Verluste sogar als erheblich. Deutlich besser durch die Krise kamen hingegen Einpersonenhaushalte: So verdienen lediglich 18 % der Singles im Zug der Krise weniger, bei den Zweipersonenhaushalten mussten lediglich 17  % Einkommensverluste hinnehmen.

Staat hilft

Auf die schwierige finanzielle Situation vieler Familien reagiert auch der Staat, der entsprechende Hilfsprogramme aufgelegt hat. So erhalten Familien und Alleinerziehende einen Bonus von 300 Euro pro Kind. Bis dieser gezahlt wird, müssen sie sich allerdings noch etwas gedulden: Die beiden Raten von jeweils 150 Euro pro Kind werden im September und Oktober überwiesen. Wer in diesem Jahr noch ein Kind zur Welt bringt, erhält das Geld auch für das Ungeborene. „Bei besser verdienenden Familien wird der Bonus im nächsten Jahr in der Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet“, erläutert Iris Laduch.

Zum Hintergrund: Eltern steht für jedes Kind entweder Kindergeld oder ein jährlicher Freibetrag bei der Einkommensteuer zu. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist. Bei höherem Einkommen überwiegt der steuerliche Vorteil des Kinderfreibetrags. Ist dies der Fall, wird der Freibetrag im Rahmen der Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und im Gegenzug der Anspruch auf Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet. Auf die Grundsicherung wird der Kinderbonus nicht angerechnet; Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV kommt der gesamte Zuschuss zugute.

Lohnfortzahlung wegen Schul- und Kita-Schließung

Eltern, die wegen der Pandemie ihre Kinder mangels anderer zumutbarer Möglichkeiten zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen können, haben Anspruch auf eine staatliche Lohnfortzahlung. Dieser besteht zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten, Alleinerziehenden stehen bis zu 20 Wochen zu. Im Rahmen der Lohnfortzahlungen werden 67 % des Verdienstausfalls ersetzt, maximal jedoch 2.016 Euro pro Monat. Die Regelung soll rückwirkend zum 30. März in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass das zu betreuende Kind unter zwölf Jahre alt ist oder eine Behinderung hat.

Notfall-Kinderzuschlag

Zusätzlich zum Kindergeld erhalten bedürftige Eltern einen Notfall-Zuschuss in Höhe von 185 Euro pro Kind. Ob und in welcher Höhe der Zuschlag gezahlt wird, ist vor allem abhängig von der Höhe des Einkommens, den Wohnkosten, der Familiengröße und dem Alter der Kinder. „Berechnungsgrundlage ist das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung, sodass auch Familien unterstützt werden, die kurzfristig in einen finanziellen Engpass geraten“, so Iris Laduch. Anspruch auf den Notfall-Zuschlag haben nicht nur Mittellose. Denn verwertbare Vermögenswerte werden nur dann berücksichtigt, wenn sie als erheblich eingestuft werden. Bei einer vierköpfigen Familie wäre dies ab einer Summe von über 150.000 Euro der Fall. (ahu)