Diese 5 Dinge müssen Vermittler wegen Corona beachten
25.03.2020
Rechtsanwalt Norman Wirth/ Foto: © Wirth Rechtsanwälte
Die Corona-Krise ist innerhalb der letzten beiden Wochen völlig aus dem Ruder gelaufen und ein Ende ist derzeit nicht abzusehen. Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte informiert darüber, was Versicherungsvermittler aktuell beachten sollten.
Versicherungsvermittler sind weiterhin an die Pflichten aus ihren bestehenden Maklerverträgen gebunden. Die Verträge sind im Regelfall Dauerschuldverhältnisse und verpflichten dazu, den Kunden dauerhaft zu betreuen, insbesondere auch im Schadensfall.
„Es ist gerade jetzt die Zeit zu handeln und den Kunden Unterstützung zu bieten. Es ist aber auch dringend geboten!“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, der auf folgende fünf Punkte hinweist, die Versicherungsvermittler gerade in der aktuellen Situation beachten sollten, um Haftungsfälle zu vermeiden.
1. Schäden melden
"Versicherungsvermittler sollten proaktiv darauf hinwirken, dass von Betriebs- oder Praxisschließungen betroffene Gewerbekunden unverzüglich ihre Schäden bei der zuständigen Versicherung melden. Der Hintergrund ist eine besondere Rechtsprechung, welche Vermittler dazu verpflichtet, auch ungefragt tätig zu werden, wenn ihnen risikorelevante Umstände bekannt werden. Dies geschieht gerade regelmäßig. Versicherungsvermittler erfahren durch öffentliche Medien oder anderweitig von Schließungen und anhand der in ihrem Bestand befindlichen Versicherungsverträge ist erkennbar, welcher Kunde davon betroffen ist. Wir empfehlen die Meldung solcher Schäden unbedingt auch dann, wenn Versicherer bereits allgemein kommuniziert haben, dass für durch die Corona-Pandemie hervorgerufene Schäden kein Versicherungsschutz besteht. Denn in vielen Fällen sind die Versicherungsbedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer auslegungsfähig und es besteht letztlich doch vertraglicher Versicherungsschutz.
2. Leistungsverweigerungen hinterfragen
Kunden, aber auch Vermittler sollten ablehnende Entscheidung nicht einfach hinnehmen und idealerweise von Fachanwälten überprüfen lassen. Gerade Versicherungsvermittler könnten in die Haftung geraten, wenn sie Leistungsablehnungen unkommentiert stehen lassen oder Kunden sogar davon abraten, gegen die Entscheidungen der Versicherer vorzugehen. Das gilt auch weiterhin ganz generell und aktuell auch vor allen Dingen bei Betriebsschließungsversicherungen.
Die 3 anderen Punkte erfahren Sie auf Seite 2