Die Vorteile der pauschaldotierten Unternehmenskasse
12.08.2019
Frank Strehlau, Vorstandsvorsitzender der bacon pension trust AG / Foto: © bacon pension trust AG
Die pauschaldotierte Unternehmenskasse als Form der betrieblichen Altersvorsorge schafft interessante Steuervorteile und eine hohe wirtschaftliche Unabhängigkeit für Unternehmen. Daher empfehlen immer mehr Steuerberater die Unternehmenskasse an ihre Mandanten.
Als Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge ist die pauschaldotierte Unternehmenskasse seit mehr als 100 Jahren bekannt und wird vor allem von größeren und großen Unternehmen eingesetzt. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen können von dieser Form der bAV profitieren.
Kurz gesagt ähnelt die pauschaldotierte Unternehmenskasse (UK) in der Durchführung der Direkt- beziehungsweise Pensionszusage, beschreitet aber rechtlich und steuerlich einen anderen Weg. Das Unternehmen übernimmt mittels seiner UK die Verpflichtung, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen zu zahlen. Zugleich sind die Begünstigten über den Pensionssicherungsverein abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert sowohl die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften als auch die laufenden Renten. Dafür zahlt das Unternehmen einen Beitrag an den Verein.
Im Gegensatz zur Direkt- beziehungsweise Pensionszusage verbleiben diese Verpflichtungen nicht im Unternehmen, sondern gehen grundsätzlich auf die pauschaldotierte Unternehmenskasse über. Die Unternehmenskasse nutzt die eingezahlten Gelder (Dotierungen) zur Vermögensverwaltung, um für den Zeitpunkt der Auszahlung genügend Kapital zur Verfügung zu haben, oder aber die Gelder verbleiben zwecks Investitionen im Unternehmen – woher das Kapital für die späteren Auszahlungen stammt, ist unerheblich.
Sehr interessant sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist als eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt strukturiert, also als GmbH, Verein oder Stiftung. Auf diese Weise wird die pauschaldotierte Unternehmenskasse auch vom Unternehmen nach personal- sowie vor allem nach bilanz- und finanzpolitischen Vorgaben gesteuert und unterliegt erheblichen steuerlichen Vorteilen. Sie ist von Beginn an 100 Prozent steuerfrei. Das Unternehmen entscheidet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ob und wann Zahlungen an die Unternehmenskasse geleistet werden, um dadurch Erträge für die betriebliche Altersvorsorge zu generieren. Diese Dotierungen sind als Betriebsausgaben steuerlich begünstigt und können rückwirkend bilanziert werden. Zugleich ist die pauschaldotierte Unternehmenskasse an sich bilanzneutral, die Dotierung bleibt ein steuerlich begünstigter Buchungsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Auch Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad bleiben unverändert.
Steuerrechtlich ist die Gestaltung durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Dort heißt es: „Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden […].“Die individuelle Höhe der Dotierung, die Eigenfinanzierung oder auch die Anerkennung der Dotierung als Betriebsausgaben und die Steuerfreiheit der Erträge ist grundsätzlich nie fraglich.
Zwar unterliegt diese Regel aufgrund § 4d EStG gewissen Einschränkungen, weil bestimmte Beträge nicht überschritten werden dürfen. Bei Rentenzusagen beträgt die mögliche Zuwendung 25 Prozent der zugesagten Jahresrente. Das Achtfache hiervon entspricht 200 Prozent der zugesagten Jahresrente, sodass bis zum Rentenbeginn in Summe maximal zwei Jahresrenten dotiert werden dürfen, was auch ausreichend ist. Zum Rentenbeginn kann das Kassenvermögen dann abhängig vom Geschlecht und Alter des Leistungsempfängers gemäß der Tabelle Anlage 1 zum § 4d EStG erhöht werden. Bei Kapitalzusagen beträgt die mögliche Zuwendung 2,5 Prozent des zugesagten Alterskapitals. Das Achtfache entspricht 20 Prozent des zugesagten Kapitals und ist der maximale Dotierungsbetrag in das Reservepolster bis zur Fälligkeit der Leistung. Bei Fälligkeit der Zusage können der Unterstützungskasse nicht nur die fehlenden 80 Prozent der zugesagten Leistung zugeführt werden, sondern 100 Prozent. Abgesehen davon bestehen jedoch keine Einschränkungen in der Dotierung, sodass Unternehmen ihre eigene Versorgungseinrichtung maximal frei gestalten können.
Warum die pauschaldotierte Unternehmenskasse dem Unternehmen zusätzliche Liquidität verschafft, erfahren Sie auf Seite 2