Die häufigsten Fehler beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
04.02.2019
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Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Reisende vor hohen Stornokosten, wenn der Urlaub aufgrund von Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes oder Tod eines Familienangehörigen abgesagt werden muss. Insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, Senioren, Frühbucher und Vielflieger gilt ein derartiger Schutz als empfehlenswert. Wenn auch bei Ihnen bald eine Reise ansteht, sollten Sie diese Fehler beim Abschluss Ihrer Police vermeiden. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, hat heutzutage die Qual der Wahl. Nicht nur unzählige Versicherer bieten den Reiserücktrittsschutz an, sondern man bekommt ihn inzwischen unter anderem auch als Zusatz zur Kreditkarte - beispielsweise zur Mastercard Gold, die man bei der Nassauischen Sparkasse online beantragen kann. Auch beim Buchen von Flügen kann man die Reiserücktrittsversicherung häufig gleich mit abschließen - beispielsweise bei Portalen wie opodo.de.
Reiserücktrittsversicherung zum Flug dazubuchen
Doch wer seine Reiseversicherung direkt auf einem Portal für Flug- oder Pauschalreisen bucht, trifft meist keine gute Entscheidung. Einerseits lässt man sich die Gelegenheit entgehen, nach einem gründlichen Vergleich die beste Police auszuwählen. Andererseits kritisieren Verbraucherschützer immer wieder mangelhafte Leistungen, unnötige Paketbausteine und überteuerte Tarife derartiger Angebote.
Police mit Selbstbeteiligung wählen
Auch von Angeboten mit Selbstbeteiligung wird beispielsweise von der Stiftung Warentest abgeraten. Zwar spart man bei einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung an Beiträgen, verliert aber im Ernstfall meist eine noch viel höhere Summe - hier fallen häufig bis zu 20 Prozent der Stornokosten an.
Reiseversicherung ohne Abbruchschutz abschließen
Wer seine Reise aus triftigen Gründen abbrechen und nach Hause fahren muss, möchte sich darauf verlassen können, dass seine Reiseversicherung für die entstandenen Kosten einspringt. Was vielen allerdings nicht klar ist: Eine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet nicht automatisch einen unvorhersehbaren Reiseabbruch. Vor einem Abschluss sollte man also unbedingt prüfen, ob der Schutz nicht nur bei Stornierungen im Vorfeld, sondern auch während der Reise greift. Bei einigen Versicherungen werden diese beiden Optionen im Paket angeboten.
Nur eine Reise absichern
Viele Urlauber wählen eine Police, die nur für eine Reise gilt - was nicht immer die beste Wahl ist. Denn insbesondere diejenigen, die gerne spontan und/oder mehrmals im Jahr verreisen, sind mit einem Jahresvertrag deutlich besser beraten. Einerseits erspart man sich dadurch den Stress, sich bei jeder Reise um entsprechenden Schutz kümmern zu müssen, andererseits kann sich eine Jahrespolice hochgerechnet auch finanziell lohnen.
Reise falsch stornieren
Sollte es so weit kommen, dass eine Reise storniert werden muss, ist die telefonische Stornoberatung des eigenen Versicherers die erste Anlaufstelle. Natürlich muss auch der Reiseveranstalter umgehend informiert werden. Sobald einem dann die Stornokostenrechnung vorliegt, sollte sie mit folgenden Unterlagen beim Versicherer eingereicht werden:
- Kopie des Versicherungsscheins
- Reisebuchungsbestätigung
- Bestätigung der Fluggesellschaft darüber, dass der Flug nicht angetreten wurden und gegebenenfalls Nachweise über erstattete Kosten (gilt auch für Flugtickets, die als "nicht stornierbar" gelten)
- Nachweis über den Versicherungsfall (beispielweise Attest vom Arzt)
- Schadensformular des Versicherers
- Belege über Kosten
Autor: S. Bachmann