Die Auslandskrankenversicherung – jetzt wichtiger denn je

10.06.2021

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Seit über einem Jahr zuhause steht ganz Deutschland in Startlöchern und möchte endlich wieder in die Ferne. Da die Listen der Risikogebiete immer kürzer und die Einreisebestimmungen in vielen Ländern immer lockerer werden, sieht es gut aus für den Sommerurlaub 2021. Um den Urlaub auch mit einem entspannten Gefühl genießen zu können, sollte man auch an eine private Auslandskrankenversicherung denken. Was gibt es dabei zu beachten?

Auslandskrankenversicherung gehört immer ins Gepäck

Wer eine Reise ins Ausland unternimmt, sollte grundsätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen – ganz besonders in Pandemiezeiten. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU, da die gesetzlichen Krankenkassen auch im EU-Ausland nur begrenzt leisten. Außerhalb der EU leisten sie in der Regel gar nicht. Ein Rücktransport nach Deutschland ist in der GKV nie enthalten.

Kein Pandemieausschluss

Einige Policen beinhalten einen Pandemieausschluss. Sie leisten also nicht für pandemische Erkrankungen wie Covid-19. Darum sollten Kunden und Vermittler unbedingt darauf achten, dass die Auslandskrankenversicherung keine Klausel enthält, die Leistungen bei einer Pandemie ausschließt. Auch Aufenthalte in Ländern, die vom Auswärtigen Amt als Risikogebiete ausgewiesen wurden, sollten nicht pauschal ausgeschlossen sein.

Verlängerung der Reise

Es gibt viele Gründe für eine ungeplante Verlängerung des Auslandsaufenthalts. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass man so schwer erkrankt, dass die Transportfähigkeit auch nach Ablauf der Auslandskrankenversicherung nicht wiederhergestellt ist. Daher ist eine ausreichend lange Nachhaftung wichtig. Diese deckt den Zeitraum zwischen Ablauf der Versicherung und Wiederherstellung der Transportfähigkeit ab. Aber auch Verzögerungen bei der Rückreise oder einfach der Wunsch, länger zu bleiben, können die Reise ungeplant verlängern. Für so einen Fall gibt es bei einigen Anbietern spezielle Policen, die nach Ablauf der Auslandskrankenversicherung (in der Regel sechs bis acht Wochen) aus dem Ausland heraus abgeschlossen werden können.