Die 4 wichtigsten Versicherungen für Soldaten
20.01.2023
(li.) Enis Eisfeld, (re.) und Kolja Schneider, Geschäftsführer Kees Finanzberater / © Kees Finanzberater
Wer Mitarbeiter der Bundeswehr ist, muss in der Regel mit einem hohen Berufsrisiko leben. Besonders im Hinblick auf spezielle Auslandseinsätze lassen sich die Gefahren nur schwer kalkulieren. Entsprechend wichtig ist es, sich schon als Berufsanfänger vollständig gegen alle denkbaren Risiken abzusichern.
„Es kommt immer wieder vor, dass Soldaten langfristig nicht mehr dazu in der Lage sind, ihrem Dienst nachzugehen“, erklärt Enis Eisfeld, der als Geschäftsführer der Kees Finanzberater und Gründer des Projekts „Blaulichtversichert“ Erfahrung mit der Versicherung von Beamten hat. Umso wichtiger ist es, sich gegen eine potenzielle Dienstunfähigkeit abzusichern. Der richtige Versicherungsschutz hängt dabei entscheidend vom Dienstverhältnis bei der Bundeswehr ab. Gerne verrät Enis Eisfeld im Folgenden, worauf Mitarbeiter der Bundeswehr achten sollten, um vollständig abgesichert zu sein.
1. Dienstunfähigkeitsversicherung
Mitarbeiter der Bundeswehr stehen zahlreichen Risiken gegenüber, die ihre Leistungsfähigkeit einschränken können. Je nach Schwere der Einschränkung kann es passieren, dass eine weitere Berufsausübung nicht mehr infrage kommt. Der Betroffene gilt dann als dienstunfähig – er kann seinen Dienstpflichten aufgrund gesundheitlicher Probleme also nicht mehr dauerhaft nachkommen.
Entsprechend wichtig ist es, sich selbst zu schützen, indem man diese Risiken mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichert. Denn im Falle einer Dienstunfähigkeit entsteht trotz der Versorgung durch den Bund beziehungsweise den Dienstherrn eine finanzielle Lücke von circa 1.500 Euro, die zu verkraften durchaus schmerzhaft sein kann.
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können bis zu 1.500 Euro im Monat abgesichert werden, um die Lücke zum bisherigen Nettoeinkommen zu schließen. Für Mitarbeiter der Bundeswehr stellt sie daher die Grundlage dar. Aber Vorsicht: Im Falle spezieller Risiken, so zum Beispiel bei gefährlichen Auslandseinsätzen, stellen sich manche Dienstunfähigkeitsversicherer quer. Entsprechend wichtig ist es, die Versicherungspolice vor Abschluss detailliert zu prüfen.
2. Altersvorsorge
Die Gehälter, die die Bundeswehr zahlt, gelten allgemein als attraktiv – und klingen daher für viele Menschen verlockend. Mit dem Eintritt ins Rentenalter kann sich das allerdings schnell ändern, wenn der Arbeitnehmer nicht entsprechend für das Alter vorgesorgt hat. Zwar haben Soldaten einen Anspruch auf ein Ruhegehalt – die Pensionshöhe richtet sich dabei allerdings nach den Dienstjahren, die geleistet wurden.
Die höchstmögliche Zahlung liegt hier bei 71,75 % des gewohnten Nettoeinkommens. Es entsteht also eine Versorgungslücke, die zu decken durchaus problematisch sein kann, wenn nicht für den Eintritt in den Ruhestand vorgesorgt wurde. Entsprechend wichtig ist es, das Geld im Alter durch sinnvolle Anlagestrategien abzusichern.
3. Diensthaftpflichtversicherung
Wie Polizeibeamte, geraten auch Mitarbeiter der Bundeswehr im Rahmen ihrer Arbeit nicht selten in Situationen, in denen sie für ihre Handlungen haftbar gemacht werden können. Besonders im Falle von Sach- oder Personenschäden kann der Dienstherr sie dafür in Regress nehmen. Das kann schnell teuer werden: Mehrere tausend Euro Schadensersatz sind bei ernstzunehmenden Schäden keine Seltenheit. Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, ist daher eine Diensthaftpflichtversicherung anzuraten, die im Ernstfall für mögliche Regressforderungen aufkommt.
4. Krankenversicherungsschutz
Da Mitarbeiter der Bundeswehr ein erhöhtes Berufsrisiko tragen, haben sie Anspruch auf die freie Heilfürsorge des Bundes – auch bekannt als unentgeltliche, truppenärztliche Versorgung. Nach diesem Prinzip übernimmt der Dienstherr, in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland, die Krankenkosten zu 100 %. Während ihrer Soldaten- oder Beamtenzeit sind Mitarbeiter der Bundeswehr also nicht krankenversicherungspflichtig.
Darüber hinaus leistet der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung, sobald der Betroffene im Zuge seines Pensionsantritts aus seinem aktiven Dienst ausscheidet. Üblicherweise beläuft sich diese Beihilfe auf 70 % – die restlichen 30 % muss der Versicherte selbst tragen. Diese Restkosten sollten nach Möglichkeit durch eine ergänzende Krankenversicherung abgesichert werden.
Fazit
Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, sollten Mitarbeiter der Bundeswehr sich unbedingt rechtzeitig mit ihrer Vorsorgesituation befassen. Es empfiehlt sich, möglichst alle Eventualitäten durch entsprechende Policen in den Bereichen Dienstunfähigkeit, Altersvorsorge, Diensthaftpflicht und Restkosten abzudecken. Im besten Fall wenden sich Betroffene an einen Versicherungs-Experten wie das Team von Blaulichtversichert, das die speziellen Anforderungen der Berufsgruppe genauestens kennt. So können sich Mitarbeiter der Bundeswehr darauf verlassen, in jedem Fall optimal abgesichert zu sein.
Gastbeitrag von Enis Eisfeld, Co-Gründer von Blaulichtversichert und Geschäftsführer der Kees Finanzberater GmbH & Co. KG