Die 10 größten Fehler bei deiner Vorsorgevollmacht sind...
16.11.2020
Steffen Moser / Foto: © Professionelle Generationenberatung
1. Gar keine Vorsorgevollmacht haben
Warum: Wenn Du durch einen Unfall oder Krankheit nicht Dich um Dich und Deinen Alltag kümmern kannst, bekommst Du per Gericht einen Betreuer (lt. §1896 BGB). Es kann sein, dass eine völlig fremde Person, über Dich entscheidet über: Deine gesundheitliche Behandlung, Deine Post, Deine Konten und Sparvermögen usw. Willst Du das? NEIN, nur mit einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht kannst Du selbst jemanden bestimmen.
2. Zu glauben, Du brauchst keine, weil Du verheiratet bist
Warum: Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass nur weil Du verheiratet bist, Dein Ehepartner/-in für Dich entscheiden darf. FALSCH! Sobald Du volljährig bist, entscheidet das Gericht, wer für Dich in diesen Situationen zuständig ist. Ob Du verheiratet bist oder nicht, Du brauchst eine Vorsorgevollmacht.
3. Einfach irgendein Formular aus dem Internet herunterladen
Warum: Es gibt hunderte von Vordrucken im Netz. Viele davon sind veraltet, weil es in den letzten Jahren zahlreiche gesetzliche Änderungen und Gerichtsurteile gab. UND: Nicht jedes Formular ist für jeden geeignet: Hast Du eine Immobilie, bist selbständig oder hast eine Firma lassen sich nicht alle relevanten Befugnisse in den "Ankreuzformularen" regeln.
4. Zu glauben, dass ist nur was für alte Menschen
Warum: im § 1896 Abs. 1 BGB steht: „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung…“ Seit Deinem 18. Lebensjahr trifft Dich diese Regelung und deren Auswirkungen auf Deinen Alltag und Deine Familie.
Die fünf weiteren Punkt folgen auf Seite 2