Deutsche Teilkauf bezieht Stellung zu BaFin-Information
08.03.2023
Marian Kirchhoff, Geschäftsführer der Deutsche Teilkauf GmbH / Foto: © Deutsche Teilkauf
Das Kölner PropTech-Unternehmen Deutsche Teilkauf GmbH äußert sich zur Verbraucherinformation zum Immobilien-Teilverkauf der BaFin.
„Wir haben schon 2020 Defizite am Markt in Sachen Transparenz, Sicherheit und Verbraucherfreundlichkeit entdeckt und unser Produkt entsprechend gestaltet“, erklärt Sabine Nass, CEO Deutsche Teilkauf. So ist das Unternehmen schon im vergangenen Jahr eine umfassende Selbstverpflichtung speziell mit Blick auf Beratungsqualität, Transparenz und Verständlichkeit des Vertragswerks eingegangen. Seit Gründung gibt die Deutsche Teilkauf seinen Kunden eine Sicherheitsgarantie, die unter anderem die Absicherung durch eine eigene Stiftung bei finanziellen Engpässen vorsieht. Zusätzlich legt das Unternehmen ohnehin viel Wert auf eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung und bietet etwa die insolvenzgeschützte Eintragung des Nießbrauchrechts im Grundbuch – und damit eine zusätzliche Absicherung der Teilverkäufer. Bei einem Gesamtverkauf wird kein Durchführungsentgelt erhoben und bei Wertsteigerungen profitieren Teilverkäufer sogar überdurchschnittlich. Dadurch sieht Nass einen Großteil der BaFin-Bedenken adressiert.
„Wir hoffen damit den Markt in die richtige Richtung weiterentwickeln zu können“, positioniert sie sich.
Auf die Anmerkung der BaFin, dass ein Verkehrswertgutachten möglicherweise ein falsches Bild vom Verkaufswert beziehungsweise dem erzielbaren Verkaufspreis der Immobilie zeichne, entgegnet Nass: „Ein Wertgutachten ist ein allgemein anerkannter, erprobter und gesetzlich regulierter Ansatz, um einen fairen Immobilienwert zu ermitteln. Ein Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen beurteilt den tatsächlichen substanziellen Wert einer Immobilie und einer Lage unabhängig von kurzfristigen Schwankungen.“
Außerdem strebe das Unternehmen ohnehin eine langfristige Partnerschaft mit seinen Kunden an. Regelmäßige Teilrückkäufe, die die BaFin als zu teuer kritisiert, kämen in der Praxis kaum vor und seien auch nicht im Sinne der Kunden oder der Teilkäufer.
„Der mögliche Rückkauf des verkauften Immobilienanteils schafft zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Wir wollen unseren Kunden maximale Flexibilität schaffen. Anfallende Nebenkosten werden geteilt. Im Allgemeinen streben wir eine lebenslange Partnerschaft mit unseren Kunden an“, sagt Nass dazu.
Auch betont sie, dass niemand ausziehen müsse oder das Haus verkauft wird, nur weil der Bewohner mit den Zahlungen des Nutzungsentgelts in Rückstand gerät.
„Die Hürden für den Verkauf des Hauses liegen hoch. Ein Kunde muss mehrere Monate das Nutzungsentgelt versäumen. Danach greift unsere Stiftung – Hilfskasse Deutsche Teilkauf ein und übernimmt das Nutzungsentgelt, während wir an einer Lösung mit dem Eigentümer arbeiten. „Unsere allerhöchste Priorität ist es, unsere Senioren und ihr Heim zu schützen“, kommentiert Nass.
Darum würde das Unternehmen auch ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen, um Senioren bei einer Insolvenz der Deutschen Teilkauf gegen den Eigenheimverlust abzusichern. Und bei Wertsteigerungen über 17 % verspricht das Unternehmen seinen Kunden einen einmaligen Bonus von 8,5 % auf den Immobilienanteil.
„Unsere Kunden profitieren immer überdurchschnittlich von Wertsteigerungen ihrer Immobilie“, erklärt dazu Marian Kirchhoff, Geschäftsführer der Deutsche Teilkauf.
Zudem fällt beim Gesamtverkauf kein Durchführungsentgelt an, wie es in der Branche üblich ist und das bei etwa 6,5 % liegen kann.