Der Code of Conduct des Teilverkaufs

23.01.2023

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Der Immobilien-Teilverkauf ist ein noch junges Modell der Immobilienverrentung. Wie der Name schon sagt, wird bei einem Teilverkauf nur ein Teil der Immobilie, maximal die Hälfte, zum aktuellen Marktwert veräußert. Die Teilverkaufenden erhalten ein insolvenzfestes Nießbrauchrecht und können dadurch ihre Immobilie weiterhin so nutzen wie zuvor. Im Gegenzug wird ein monatliches Nutzungsentgelt fällig.

Für Interessenten ist die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Teilverkaufs-Angebote bislang schwierig. Zwar unterliegen die einzelnen Bestandteile eines Teilverkauf-Vertrags, zum Beispiel der Immobillienverkauf und das Nießbrauchrecht, den allgemeinen rechtlichen Vorschriften. Besondere Vorgaben für die Gestaltung und Durchführung von Immobilien-Teilverkauf-Verträgen gibt es jedoch nicht. „Mit dem nun lancierten Code of Conduct möchten wir sicherstellen, dass unsere Kundinnen und Kunden bei aller individuellen Ausgestaltung der Verträge einheitliche Standards der unterzeichnenden Anbieter erwarten dürfen”, erläutert Christian Kuppig, Geschäftsführer der EV LiquidHome GmbH, den Schritt.

Faire, verständliche und transparente Regelungen

Die in der freiwilligen Selbstverpflichtung („Qualitätskodex“) definierten Regelungen zielen in erster Linie auf Transparenz, Fairness und Verständlichkeit ab. „Uns geht es nicht nur darum, alle Kosten transparent offenzulegen,sondern um alles, was eine langjährige Partnerschaft ausmacht – also ein faires, vertrauensvolles Miteinander”, erklärt

Julia Schabert, Gründerin und Geschäftsführerin der Heimkapital GmbH. So verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen beispielsweise dazu, sozial verträgliche Lösungen zu finden, sollte das Nutzungsentgelt über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt werden können.

Wertsteigerung in beiderseitigem Interesse

Im Laufe der Jahre können vielfältige Renovierungs-, Instandhaltungs- oder sogar Sanierungsmaßnahmen an einer Immobilie notwendig werden. Auch hierzu positionieren sich die unterzeichnenden Teilverkauf-Anbieter klar: „Eine Wertsteigerung der Immobilie liegt in beiderseitigem Interesse. Daher beteiligen sich alle Unterzeichnenden des

Qualitätskodex an entsprechenden Maßnahmen”, erklärt Thomas Weiss, Geschäftsführer der Volksbank Immobilien GmbH. “Dies kann in unterschiedlicher Form erfolgen, beispielsweise anhand eines vorab klar definierten Maßnahmen-Katalogs, über ein fixes Modernisierungsbudget oder über eine Vereinbarung im Vorwege des Teilverkaufs.”

Beratung und Vertrieb durch qualifiziertes Personal

Da sich die Verträge der Teilverkauf-Anbieter im Detail weiterhin unterscheiden, kommt der Beratung eine große Rolle zu. Auch bei diesem Aspekt verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen zu einem einheitlichen Vorgehen.

„Sowohl im Vertriebsprozess als auch in der späteren Kundenbetreuung erfolgt die Beratung ausschließlich durch dafür qualifizierte Mitarbeitende”, so Christoph Neuhaus, Geschäftsführer der Wertfaktor Immobilien GmbH. Qualifiziert ist, wer beispielsweise über eine entsprechende Berufsausbildung oder ein Studium verfügt. Die unterzeichnenden Anbieter stellen in den Gesprächen mit Interessenten immer wieder fest, dass sich diese bereits intensiv mit dem Produkt und auch mit Alternativen beschäftigt haben. „Aufgeklärte, gut informierte Kundinnen und Kunden sind unser Ziel, denn das

ist die Basis für eine langjährige Partnerschaft wie die Miteigentümerschaft beim Teilverkauf”, schließt Neuhaus. Der Qualitätskodex kann hier eingesehen werden. (ml)