Datenschutz ready for Take-off
27.04.2023
Gesetze verengen zunehmend die Beratungsfreiräume bei Kunden. Ein Fokus liegt auf dem Datenschutz. Es gelangen Geschäftsmodelle auf den Prüfstand und mitunter in ein rechtliches Abseits. Für jeden Verstoß drohen empfindliche Bußgelder und in schweren Fällen sogar Strafen.
Eintragungen im Strafregister stellen die Zuverlässigkeit von Vorständen und Versicherungsvermittlern in Frage. Auch ohne Berufsverbot werden spätere Tätigkeitswechsel oder neue Geschäftsverbindungen dadurch schwieriger. Unternehmenslenker, die Schutz und Sicherheit von Daten auf die leichte Schulter nehmen, gefährden ihre Firma und sich selbst. Sorgen Versicherungsmakler jedoch für ein datengeschütztes Umfeld, bietet solche Expertise zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten mit Unternehmenskunden. Umfassender Datenschutz lohnt sich dann mehrfach.
Gamechanger BDSG, DSGVO und Co.
Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, sorgte für einen neuen Umgang mit persönlichen Daten, wie beispielsweise Adressen, Kontodaten oder Gesundheitsinformation. Die DSGVO untersagt grundsätzlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte und erlaubt Datenverwendung nur in bestimmten Bereichen, wie etwa Vertragsdurchführungen, Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen. Ohne die Erlaubnis folgen Verwarnungen oder Bußgelder. Diese Vorgehensweise minimiert rechtliche Grauzonen und Auslegungsspielräume. Veröffentlichte Fälle mit hohen Geldbußen zeigen, dass die DSGVO europaweit Wirkung zeigt. Bei umfangreichen Datenschutzverstößen begleiten zudem erhebliche Reputationsverluste die Verantwortlichen. Social Media sorgt schnell für eine breitere Öffentlichkeit. Betroffene Unternehmen verzeichnen dann umgehend spürbare Kunden-, Lieferanten- und Umsatzverluste. Das mit der DSGVO harmonisierte Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG, treibt Managern in Unternehmen, rechtsberatenden Berufen oder Ärzten zusätzliche Sorgenfalten auf die Stirn. Ein korrekter Umgang mit besonders schützenswerten Daten der Belegschaft oder zur Gesundheit wird von mehreren Gesetzen samt Strafgesetzbuch, dem StGB, gefordert. Sorgloser Datenumgang wird multipel geahndet. Weitere standes- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen schweben über Kanzleien oder Praxen wie über den Versicherern, Maklern und anderen Vermittlern. Zudem bezweifeln Risikoträger für den Berufs-, Cyber-, Manager- oder Rechtsschutz speziell bei komplexeren Verstößen ihre Schadeneintrittspflicht. Neben den Geldbußen und Strafen stehen so die Reputation und Existenzen der Unternehmen sowie der Manager mit auf dem Spiel.
Andere Geschäftsmodelle und neue Abläufe
Der schärfere Datenschutz erfordert gesicherte Arbeitsabläufe, die Aufsichtsbehörden mit Verordnungen sowie der Gesetzesgeber immer stärker regeln. Im Versicherungsvertrieb Tätige müssen beispielsweise jederzeit sicherstellen, dass vor jeder Datenverarbeitung die ausdrückliche Kundeneinwilligung vorliegt. Eine im Nachhinein eingeholte Genehmigung kommt einem Verstoß-Eingeständnis gleich. Im Handel mit Daten von Interessenten, sogenannten Leads, entstehen Untiefen. Nur wenn Interessenten über die Lead-Kollekte, die Weitergabe und Zielorte transparent informiert sind, explizit einwilligen und um alle Datenschutzrechte wissen, wäre die Datenverwendung zulässig. Den Nachweis müssen Datensammler, Zwischenhändler sowie die Käufer jeweils als Verantwortliche i. S. d. DSGVO erbringen. Leugnet der Interessent eine Datenfreigabe, ist der absolut zweifelsfreie Nachweis einer digitalen Zustimmung oder die Originalunterschrift vorzulegen. Sonst könnte von der Ahndung des Verstoßes bis zur Rückabwicklung von Verträgen noch etliches folgen. Im Maklerkundenbestand zieht sich der rote Datenschutzfaden weiter durch, denn die Vertragsakquisition zur Bestandverdichtung bedarf ebenso der Kundeneinwilligung. Umfassende Makleraufträge schaffen die benötigte Rechtssicherheit, auch für die Erhebung, Speicherung, Löschung oder Weitergabe von Daten an Versicherer, Pools oder andere Vermittler. Auf der Unternehmenskundenseite sind die Datenschützer mit in der Pflicht, die Datenverarbeitung bei den beauftragten Versicherungsmaklern regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. Die Verarbeitung besonders zu schützender Daten wie Personal- und Gesundheitsdaten in der betrieblichen Altersversorgung und Krankenversicherung oder Geschäftsgeheimnisse, die in der Berufs- und Betriebshaftpflicht, für den Cyberschutz oder im Rechtsschutz eine Rolle spielen, gerät zunehmend ins Blickfeld. So darf z. B. nicht jeder Mitarbeiter im Maklerbüro ohne weiteres auf alle diese Daten zugreifen. (gg)
Fazit
Der Datenschutz gilt als eine dauerhafte Herausforderung. Ein Ende scheint nicht in Sicht. Insbesondere Unternehmen stellen sich entweder auf den Datenschutz nebst Datensicherheit oder auf das baldige Finale ein. Die Hoffnung, „wo kein Kläger, da kein Richter“, ist Geschichte. Zuweilen können in Konflikten vor dem Gericht oder im außergerichtlichen Vergleich nachgewiesene Datenschutzverletzungen die Integrität und damit die Verhandlungsposition schwächen. Das immer dichtere Netz aus Gesetzen und Datenschützern erzwingt konsequente Maßnahmen für mehr Datenschutz sowie Datensicherheit. Für Versicherungsmakler ist der Datenschutz eine Riesenchance. Eingepasst in die Beratung der Unternehmenskunden, wirken die datenschutzkonformen Versicherungslösungen wie ein Schlüssel. Denn auch die Unternehmensentscheider wollen ihre eigenen Daten genauso geschützt wissen wie die Mitarbeiterdaten in dem Unternehmen. Die Maßnahmen für mehr Datenschutz sind dann anstatt einer Belastung die Chance auf Gewinn.