Das ist die beste UV ohne Gesundheitsfragen
08.02.2021
Timo Schmitt, Produktmanager iunto Finanzen GmbH / Foto: © iunto Finanzen GmbH
Was macht die VHV nun anders?
Da es bei der VHV 2021 ein Update gab und der Unfalltarif optimiert wurde, hat es uns in den Fingern gejuckt, die Tarifbedingungen genauer zu prüfen. Dabei haben wir uns die Versicherungsbedingungen angeschaut und kritisch verglichen. Zur Vereinfachung sprechen wir nachfolgend immer vom Tarif „Exklusiv“ der „VHV“.
Mitwirkungsanteil und Eigenbewegung
Die VHV verzichtet mit dem Tarif Exklusiv auf eine Anrechnung von Vorerkrankungen. Damit ist die VHV in diesem Punkt klar besser als die „Basler“ im Tarif „Gold ohne Gesundheitsfragen“ und in diesem Punkt gleichwertig zur „Askuma“ im Tarif „Sorgenfrei-Plus“.
Eine Ausnahme gibt es hier bei der VHV: Menschen mit den Erkrankungen Multiple Sklerose, Parkinson oder der Glasknochenkrankheit sind grundsätzlich versicherbar, jedoch gibt es dann hier einen Mitwirkungsanteil, also eine Anrechnung von Vorerkrankungen ab einer Höhe von 75 % und infolgedessen eine Leistungskürzung. Aus Sicht des Versicherers ist diese Entscheidung nachvollziehbar, da es bei diesen Krankheiten sehr schnell zu hohen Kosten kommen kann und die Kosten für das versicherte Kollektiv möglichst niedrig gehalten werden sollte zum Wohle der Versicherten.
Eigenbewegungen sind bei der VHV mitversichert. Damit ist die VHV in diesem Punkt gleichwertig zur Basler, jedoch besser als die Askuma, die dies nicht versichert hat.
Die beiden großen Leistungsbausteine Mitwirkungsanteil und Eigenbewegung machen eine Vielzahl von Unfällen und damit zusammenhängenden Leistungsannahmen bzw. -ablehnungen aus. Daher gewichten wir diese Punkte beim Vergleich von Unfallversicherungen als KO-Kriterium. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, kann man als Versicherungsmakler oder Mehrfachagent guten Gewissens kaum solche Tarife empfehlen. Daher freut es uns, dass die VHV in diesem Bereich sehr gut abschneidet.
Bewusstseinsstörungen
Passiert ein Unfall infolge einer der nachfolgenden Bewusstseinsstörungen, erfolgt ebenfalls eine Leistung:
- Bewusstseinsstörung durch Unfall
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Epileptischer Unfall oder Krampfanfall
- Alkoholkonsum (beim Lenken von KFZ bis 1,5 Promille)
- Medikamenteneinnahme
- Ungewollte Einnahme von K.O. – Tropfen bei Anzeige bei der Polizei
- Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle
- Übermüdung, Einschlafen, Schlafwandeln und Erschrecken
- Zuckerschock
Infektionskrankheiten:
Eine Invalidität durch folgende Infektionskrankheiten ist bei der VHV ebenfalls mitversichert:
Borreliose | Brucellose | Cholera | Diphtherie |
Dreitagefieber | Echinokokkose (Fuchsbandwurm) | Gürtelrose/Windpocken | Kinderlähmung (Poliomyelitis) |
Fleckfieber | Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) | Gelbfieber | Keuchhusten |
Lepra | Malaria | Masern | Mumps |
Pest | Pfeiffersches Drüsenfieber | Pocken | Röteln |
Scharlach | Schlaf-/Tsetsekrankheit | Tollwut | Tuberkulose |
Tularämie (Hasenpest) | Typhus und Paratyphus | Wundstarrkrampf (Tetanus) |
Insgesamt enthält der Tarif „Exklusiv“ 27 Infektionskrankheiten, was man im Marktvergleich als überdurchschnittlich bezeichnen kann.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie oder ihre Kunden eine Unfallversicherung haben, die Sie vor einigen Jahren abgeschlossen haben, sind oftmals gar keine Infektionskrankheiten versichert oder Zeckenbisse sowie Insektenstiche. Eine Prüfung der Alttarife ist daher zwingend angeraten! Für Versicherungsmakler ergeben sich dadurch auch Cross-Selling-Ansätze und Kunden sind gerne bereit, diesen weiterzuempfehlen, da Sie merken, dass sich der Berater gut um Sie kümmert.
Welche Zusatzleistungen und Garantien der Tarif umfasst, lesen Sie auf Seite 3