Das ändert sich 2025 für Versicherte

17.12.2024

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Durch das Scheitern der Ampelkoalition ist die Reform der privaten Altersvorsorge ins Stocken geraten und auch die Diskussion um eine Elementarschadenpflichtversicherung ist noch im Gange. Einige Veränderungen, die im Versicherungsbereich auf Verbraucher zukommen, stehen schon jetzt fest.

Der Verbraucherschutzverein BdV klärt über die wichtigsten Änderungen auf. „Wir können nicht in die Glaskugel schauen. Aber unabhängig davon, wie die neue Regierung aussehen wird, werden wir uns auch 2025 für die Interessen der Versicherten starkmachen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Einige kleinere Veränderungen stehen jetzt schon fest: unter anderem in der Krankenversicherung, der Wohngebäudeversicherung und der Kfz-Versicherung.

Krankenversicherung: neue Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird 2025 erhöht. Und zwar um 6,5 Prozent auf 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresbruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro bleiben damit in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Wer diese Grenze überschreitet, kann zwischen der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. „Die PKV lohnt sich zumeist nur für Beihilfeberechtigte wie beispielsweise Verbeamtete, denn sie müssen nur den prozentualen Anteil zusätzlich zur Beihilfe versichern“, sagt Boss. „Für Nicht-Beihilfeberechtigte kommt die PKV nur in Ausnahmefällen infrage. Die Prämien steigen mit zunehmendem Alter, sodass die private Krankenvollversicherung meist nur für Personen mit dauerhaft sehr hohen Einkünften oder Vermögen sinnvoll ist.“

Steigende Prämien in der Wohngebäudeversicherung

Der Baupreisindex für Wohngebäude wird jedes Jahr neu festgelegt und erhöht sich zum 1. Januar 2025 auf 21,924. Das entspricht einem Plus von fast neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2024: 21,345). Steigt der Baupreisindex, erhöhen sich auch die Prämien in der Wohngebäudeversicherung. „Fast jede Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Versicherte zum gleitenden Neuwert entschädigt. Der Neuwert wird ermittelt, indem der fiktive Wert 1914 des Gebäudes mit dem Baupreisindex multipliziert wird. Erhöht sich dieser, steigt also die Versicherungssumme“, erläutert Boss.

Auch die Prämie wird durch den gestiegenen Baupreisindex höher, denn sie ergibt sich aus der Multiplikation des Werts 1914 mit dem individuellen Beitragssatz und dem gleitenden Neuwertfaktor, der jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt wird. In den gleitenden Neuwertfaktor fließt der Baupreisindex für Wohngebäude zu 80 Prozent ein. Die restlichen 20 Prozent hängen vom Tariflohnindex für das Baugewerbe ab.

Änderungen in der Kfz-Versicherung

Änderungen gibt es auch in der Kfz-Versicherung: Der GDV hat die Regional- und Typklassen für 2025 im August und im Oktober bekannt gegeben. Je niedriger die Regional- beziehungsweise Typklasse ausfällt, desto günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus. „Nur aufgrund der Änderung in der Einstufung der Regional- oder Typklasse kann aber keine allgemeine Aussage darüber getroffen werden, wie sich die gesamte Kfz-Versicherungsprämie entwickelt. Die Prämienhöhe ist von vielen – teilweise auch individuellen – Faktoren abhängig“, sagt Verbraucherschützerin Boss.

Für die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt laut GDV: Für 49 Bezirke und rund 4,7 Millionen Autofahrer*innen steigen die Klassen, für 39 Bezirke und ebenfalls 4,7 Millionen Autofahrer*innen sinken die Regionalklassen. Laut neuer GDV-Typklassenstatistik gelten für rund 7,1 Millionen Autofahrer*innen in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 5,1 Millionen in niedrigere Typklassen eingestuft werden. Die für sie geltende Typ- beziehungsweise Regionalklasse können Versicherte auf der Website des GDV abfragen. (mho)

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