"Damit haben wir Rechtssicherheit verschafft"

18.03.2020

Das vor einem Monat ergangene Urteil im Rechtsstreit zwischen dem BVK und Check24 ist rechtskräftig. Der Vermittlerverband sieht damit Signalcharakter für die gesamte Branche.

Am 4. Februar hat das Landgericht München I der Klage des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute gegen das Check24 statt gegeben (finanzwelt berichtete). Gegenstand der Auseinandersetzung waren die „Jubiläumsdeals“ des Vergleichsportals, mit denen nach Ansicht des Gerichts gegen das Sondervergütungsgesetz verstoßen wurde. Wie der BVK heute mitteilte, hat Check24 auf Rechtsmittel verzichtet, womit das Urteil nun rechtskräftig ist.

„Damit haben wir zum zweiten Mal gegen Check24 für den Verbraucher obsiegt und der Rechtssicherheit Geltung verschafft“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schon im ersten Verfahren im Jahr 2017, bei dem es um die Beratungs- und Informationspflichten dem Verbraucher gegenüber ging, war der BVK erfolgreich.“

Gegenüber finanzwelt begründete Christoph Röttele, CEO und Sprecher der Geschäftsführung, von Check24 den Verzicht auf Rechtsmittel einerseits damit, dass das Urteil zur Klarheit beitragen würde, was auch von Seiten von Check24 begrüßt würde. Da die Jubiläumsaktion zudem schon lange vorbei sei, habe das Urteil andererseits keinen praktischen Nutzen mehr. Zugleich erklärte Röttele aber auch, dass es aus Sicht des Verbrauchers bedauerlich sei, dass ihm eine Aktion mit echtem Kundenvorteil zukünftig verwehrt bleibe. "CHECK24 ging und geht es immer darum, Kundenloyalität zu honorieren. Wir werden auch in Zukunft Möglichkeiten finden, die Treue der Kunden zu belohnen", so Röttele weiter, der zudem darauf verweist, das es von Seiten des BVK keine juristischen Einwände dagegen gegeben habe, dass Check24 in der abgelaufenen Kfz-Wechselsaison Kunden, die einen Kfz-Versicherungsvergleich auf dem Portal rechneten, einen Hotelgutschein von bis zu 500 Euro angeboten habe. Zudem bekräftigte Röttele die Meinung, dass es dem BVK bei der Klage nicht um die Interessen des Verbrauchers, sondern um einen persönlichen Kreuzzug von BVK-Präsident Heinz gegen das Vergleichsportal gehe.

"Signal für die Branche"

Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, so BVK-Präsident Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der GWB-Novelle behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden.“ (ahu)