Continentale: Neue Produktkonzepte in der Arbeitskraftabsicherung

26.03.2024

Foto: Dr. Marcus Kremer, Vorstand Vertriebspartnerbetreuung bei der Continentale. © Continentale Versicherungsverbund

Die Continentale hat neue Produktkonzepte zur Absicherung der Arbeitskraft für zwei Zielgruppen eingeführt: das EinkommensvorsorgeConcept (EC) und das BeamtenvorsorgeConcept (BC). Sie sind speziell auf die Bedürfnisse von körperlich Berufstätigen beziehungsweise Beamten ausgerichtet.

Continentale EinkommensvorsorgeConcept – für körperlich Berufstätige

Das EC sichert erstmals Erwerbs- und Berufsunfähigkeit in einem Tarif ab. Das heißt, der Versicherte erhält vollen Schutz im Fall der Erwerbsunfähigkeit (EU). Bei Berufsunfähigkeit (BU) erhält er bereits einen Teil der versicherten Rente.

Continentale BeamtenvorsorgeConcept – Vorsorge passt sich der Laufbahn an

Das BC ist eine echte Versicherung für die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit (DU) mit zusätzlichem EU-Schutz. Bislang einzigartig in der Branche: Die DU-Rente passt sich an die individuelle Laufbahn des Beamten und seine bereits erworbenen Ansprüche für ein Ruhegehalt an. Schon Anwärter und Beamte auf Probe können sich mit dem BC absichern.

Kombination aus Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsvorsorge in einem Tarif

„Vor allem körperlich Tätige schließen aktuell häufig eine Berufsunfähigkeitsvorsorge mit einer viel zu niedrigen Rente ab. Oder sie greifen zu unzureichenden Alternativen als Kompromisslösung. Im schlimmsten Fall sorgen sie gar nicht vor“, erläutert Continentale-Vorstandsmitglied Dr. Marcus Kremer. Das will das Unternehmen jetzt mit dem EC – einer Kombination von EU- und BU-Schutz in einem Tarif – ändern.

Gestaffelter Schutz

Wird der Kunde berufsunfähig, erhält er bereits einen Teil der versicherten Rente. Sein EU-Schutz läuft dann beitragsfrei weiter. Dr. Kremer: „Mit diesem finanziellen Polster kann der Kunde sich um seine Gesundheit kümmern, sein Leben umorganisieren und sich beruflich neu orientieren.“ Falls der EC-Versicherte voll erwerbsunfähig wird, erhält er eine entsprechende höhere EU-Rente. Damit kann er dauerhaft seinen Lebensunterhalt finanzieren. Die Höhe der Renten legt der EC-Versicherte bei Abschluss des Vertrages fest. Dabei darf die BU-Rente zwischen 25 und 50 Prozent der vereinbarten EU-Rente liegen – bis maximal 1.000 Euro monatlich. (mho)