Check24 muss nachbessern
28.08.2017
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Im Herbst 2015 verklagte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Check24. Hintergrund ist, dass bei den Online-Geschäften des Vergleichsportals weder eine gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers stattfinde.
Am 6. April dieses Jahres gab das Oberlandesgericht München dem BVK recht: Check24 muss seine Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung besser informieren und beraten als bisher. Vor 10 Tagen wurde nun die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht: Nach Auffassung des Gerichts verletzt Check24 beispielsweise Pflichten, wenn es den Besuchern seiner Webseite wichtige Fragen zum Abschluss von Versicherungen nicht stellt. Check24 muss zudem bei standardisierten Buchungsprozessen aller Website-Besucher in Bezug auf regelmäßig für den Versicherungsschutz relevanten Aspekte beraten und den Website-Besucher hierzu befragen.
Das Gericht beanstandete zudem Transparenz der Kommunikation von Check24: So müsse sich das Online-Portal bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur die Preise vergleicht, sondern auch beim Abschluss Provisionen kassiert.
„Wir sind sehr zufrieden, dass Online-Anbieter nunmehr an die gleichen hohen Standards herangeführt werden, denen stationäre Vermittler seit langem genügen müssen“, freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Der BVK habe damit sein erklärtes Ziel erreicht, den Verbraucherschutz im Online-Vertrieb deutlich zu stärken. Zudem trage das Urteil auch dem Gedanken des vom Bundestag verabschiedeten IDD-Umsetzungsgesetzes Rechnung“, so Heinz.
Ob mit dem Urteil von April das letzte Wort gesprochen ist, steht alles andere als fest. Das OLG München hat zwar keine Revision zugelassen. Check24 hat allerdings noch knapp einen Monat Zeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen und den Fall damit vor den Bundesgerichtshof zu bringen.
finanzwelt wird an dem Fall dran bleiben und weiter darüber berichten. (ahu)