BVK siegt gegen Check24
04.02.2020
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Triumph für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute: Das Landgericht München I hat heute der Klage des Vermittlerverbandes gegen Check 24 stattgegeben. Der Vermittlerverband sieht damit Signalcharakter für die gesamte Branche.
Was sich bereits im November angekündigt hatte (finanzwelt berichtete), ist nun Gewissheit: Check24 hat mit seinen „Jubiläumsdeal“ gegen das Sondervergütungsgesetz verstoßen. Dieser Auffassung ist das Landgericht München I und gab deshalb heute der Klage des BVK gegen das Vergleichsportal statt (die Hintergründe erfahren Sie hier).
„Mit diesem Urteilsspruch haben wir für den Verbraucher- und Vermittlerschutz einen wichtigen Sieg errungen“, freut BVK-Präsident Michael H. Heinz über das Urteil. „Das Gericht hat Check24 untersagt, solche gesetzeswidrigen Aktionen zukünftig durchzuführen. Damit hat der BVK sein Klageziel erreicht.“ Ganz anderer Meinung ist hingegen Check24: „Dem BVK ging es mit der Klage erneut nicht um die Verbraucher, sondern nur um den persönlichen Kreuzzug von Herrn Heinz gegen CHECK24, weil er mit seinem Verband die Digitalisierung verpasst hat“, so Christoph Röttele, CEO und Sprecher der Geschäftsführung von Check24. Er bezeichnet das Urteil als "aus Sicht des Verbrauchers sehr bedauerlich", denn damit würde ihm eine "Aktion mit echtem Kundenvorteil" künftig verwehrt.
Der BVK ist der Meinung, dass das Urteil für die gesamte Branche Signalcharakter hat. Schließlich hätte bei einer fehlenden gerichtlichen Klärung immer die Gefahr bestanden, dass andere Markteilnehmer ähnlich Aktionen gestartet hätten. „Wie schon in unserem ersten Klageverfahren vor drei Jahren, bei dem es um die klare Information der Verbraucher über den Rechtsstatus von Check24 als Versicherungsmakler ging, hat der BVK mit diesem Prozess dafür gesorgt, dass dem Gesetz auch Geltung verschafft wird“, so Heinz. „Wir haben inzwischen eine wichtige Marktwächterfunktion für den gesamten Versicherungsvertrieb. Denn es zeigt sich, dass diverse Marktteilnehmer immer wieder eine Überschreitung des gesetzten Rechtsrahmens austesten, um mehr Umsatz zu Lasten des Verbraucherschutzes und der Versicherungsvermittler zu generieren. Das können und das werden wir nicht hinnehmen.“
Wie geht es nun weiter?
„In der Praxis wird das Urteil für CHECK24 keine Bedeutung haben. Die Jubiläumsaktion ist lange vorbei. In der Kfz-Wechselsaison 2019/2020 hatte CHECK24 Kunden, die einen Kfz-Versicherungsvergleich auf dem Portal rechneten, Hotelgutscheine bis zu 500 Euro angeboten. Gegen diese Art der Belohnung hat es keine juristischen Einwände des BVK gegeben“, so Christoph Röttele weiter, der zudem betonte, dass es dem Vergleichsportal immer darum gegangen sei, Kundenloyalität zu honorieren und die Treue des Kunden zu belohnen. Röttele kündige an, dass man Erhalt und Durchsicht der Urteilsbegründung weitere Rechtsmittel prüfen werde. (ahu)