BVK setzt Leitplanken für die Politik
24.05.2024
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In der Debatte um die EU-Kleinanlegerstrategie setzt sich der Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für eine Koexistenz von Provisions- und Honorarvergütung ein. Denn sie fördert den Wettbewerb und sorgt für Beratungsvielfalt. Provisionsverbote – auch partielle – lehnt der Verband strikt ab. Für den Erhalt des unabhängigen Maklers wird der BVK weiterkämpfen. Vor diesem Hintergrund wurde auf der Jahresmitgliederversammlung der Leitantrag „Vermittler sind als qualifizierte Berater Teil der Lösung des sozialpolitischen Auftrags der Altersvorsorge in Europa!“ beschlossen.
Der Leitantrag reflektiert die komplexe Situation, in denen die Versicherungsvermittler derzeit ihre Kundendienstleistungen erbringen: Sie ist gekennzeichnet durch die interessenpolitische Auseinandersetzung im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und durch die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente sowie der Reform der privaten Altersvorsorge. Außerdem sind Vermittler von der umwälzenden Entwicklung durch Anwendungen der KI betroffen.
„In einer einvernehmlichen Atmosphäre wurde der Leitantrag verabschiedet“, konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Delegiertenversammlung stellte klar, dass der Berufsstand Teil der Lösung für die zukünftigen Aufgaben der Altersvorsorge, qualifizierter Kundenberatung und generationengerechter Absicherung ist. In diesem Sinne wird der BVK weiterhin eng mit den politischen Entscheidungsträgern zusammenarbeiten.“
Reform gesetzlicher und privater Altersvorsorge nötig
Im Hinblick auf die rentenpolitische Diskussion und die Einrichtung eines Staatsfonds – Stichwort „Generationenkapital“ – kritisiert der BVK den unzureichenden und schuldenfinanzierten Kapitaleinsatz und – durch das Aussetzen des Nachhaltigkeitsfaktors – eine mangelnde Generationengerechtigkeit. Um die gesetzliche Rente nachhaltig finanzierbar zu halten, plädiert der Leitantrag für eine moderate und gleichzeitige Anhebung des Renteneintrittsalters und des Beitragssatzes sowie eine Anpassung des Rentenniveaus.
Zugleich ist die Notwendigkeit von Reformen in der privaten Altersvorsorge wichtiger denn je, wobei der BVK verschiedene Vorschläge zur Reform der Riester-Rente unterbreitete, in dem die Riester-Rente u. a. entbürokratisiert, für Selbstständige geöffnet und durch den Verzicht auf Garantien renditestärker gestaltet wird. In diesem Kontext wird die für 2025 obligatorische digitale Rentenübersicht als ein positiver Schritt zur Identifizierung von Versorgungslücken ebenso begrüßt wie der Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge.
Im Hinblick auf die große sozialpolitische Bedeutung des
Berufsstands für die Absicherung der Bevölkerung, lehnt der BVK Pläne zur
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab. Sie wären für Vermittler mit erheblichen
Kostensteigerungen verbunden, ohne einen Mehrwert für Kunden. Die bewährte
Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern sollte daher beibehalten
werden. (ml)