BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

06.08.2024

Foto: BVI-Präsident Thomas Meier © Dominik Pfau

„Wohnungseigentümergemeinschaften, die von einer professionellen Immobilienverwaltung gemanagt werden, brauchen sich um diese Feinheiten jedoch nicht zu kümmern“, erläutert Meier. Das übernehme in der Regel der Verwalter. Er sorgt auch dafür, dass der Leistungskatalog zur Immobilie passt und gegebenenfalls aktualisiert wird. Typische Leistungen einer Elementarschadenversicherung sind etwa: Trockenlegung der feucht gewordenen Gebäudeteile, Reparatur und Sanierung von Beschädigungen am Gebäude, Abriss der Immobilie und Neubau eines gleichwertigen Objekts, Ausgleich der Kosten für eine vorübergehende Unterbringung während der Reparaturarbeiten, Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen bei einem vermieteten Haus.

Wohngebiete mit erhöhtem Risiko

Da die Absicherung derzeit noch nicht obligatorisch ist, fragen sich viele Hausgemeinschaften, wann eine Elementarschadenversicherung unabdingbar ist. Die Einschätzung des BVI: Niemand ist vollständig vor Elementarschäden geschützt, selbst wenn auf den ersten Blick kein offensichtliches Risiko besteht. Starkregen kann innerhalb weniger Stunden dazu führen, dass Keller überflutet werden und Gebäude Schaden nehmen. Daher ist eine Elementarversicherung immer sinnvoll. Besonders wichtig wird sie, wenn für ein Wohngebiet ein konkretes Risiko besteht, etwa wenn es in der Nähe eines Flusses oder Sees, nahe einem Berg, an einem Hang oder in einem Gebiet mit starken Schneefällen liegt. (mho)

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