Bußgeld wegen Nutzung von Facebook & Co.?

21.07.2020

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Facebook, LinkedIn, WhatsApp etc.: Ein großer Teil der Kommunikation erfolgt über Angebote amerikanischer Anbieter. Ein Urteil des EuGH könnte deshalb für massive Probleme sorgen.

Zahlreiche Datenübermittlungen in den USA sind rechtswidrig: So lässt laut JDC bei strenger Anwendung ein Urteil des EuGH von vergangenem Donnerstag auslegen. Darunter sind u.a. folgende Services betroffen, die auch viele Finanzberater für die Büroorganisation oder Werbung nutzen:

  • Alle Services aus dem Google-Konzern, insbesondere Analytics, Targeting- & Retargetingtools, Custom Audience.
  • Alle Services aus der Facebook-Gruppe, insbesondere Facebook Pixel, Custom Audience, die Facebook-Fanpage, Instagram und WhatsApp (letzterer Dienst hatte aber auch ohnehin schon andere Datenschutzprobleme)
  • SurveyMonkey, Salesforce und MailChimp
  • Microsoft 365
  • Amerikanische soziale Netzwerke, u.a. LinkedIN

Aufgrund des Urteils kann laut JDC davon ausgegangen werden, dass nun zahlreiche Artikel, Blogeinträge, News und sonstige Beiträge entstehen werden, bei denen Berater wahrscheinlich widersprüchliche Empfehlungen erhalten werden.

Entscheidend dürfte nun sein, wie sich die Aufsichtsbehörden positionieren werden, denn diese seien nun verpflichtet, Übermittlungen in die USA zu prüfen und ggf. zu untersagen. Zudem sei davon auszugehen, dass gerade die großen US-Konzerne „verhältnismäßig schnell“ Maßnahmen ergreifen würden, um diesen Zustand abzustellen.

JDC rät Beratern dennoch dazu, jetzt nicht in Panik zu verfallen. So sei die Nutzung der US-Dienste zwar jetzt gerade rechtswidrig und damit ein Einfallstor für Abmahnungen oder Bußgelder. Jedoch müssten sich die Aufsichtsbehörden jetzt erst einmal sammeln und organisieren. (ahu)