Bundestag verabschiedet Entwurf zum Verbot von Leerverkäufen

07.02.2013

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) begrüßt den jetzigen Entwurf.

(fw/ah) "Den in der Finanzausschussanhörung auch vom BAI vorgetragenen Bedenken wurde zumindest zum Teil Rechnung getragen", bescheinigt Frank Dornseifer, Geschäftsführer Recht und Policy beim BAI. Eine wettbewerbsfähige Regulierung sollte am Ende stehen, so der BAI. Dornseifer verwies auf die bereits vor zwei Jahren geforderte Transparenzpflichten für Leerverkaufstransaktionen.

Die Regierung will mit dem "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte" Finanztransaktionen unterbinden, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen. Im Fokus stehen Verbote von ungedeckten Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, sowie der Abschluss ungedeckter Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten, wenn kein eigener Absicherungszweck besteht.

Nun ist die EU-Kommission an der Reihe. Von der Auslegung der Brüsseler Behörde hängt es ab, ob letztlich eine individuelle Veröffentlichung von Leerverkaufspositionen unter Nennung des Inhabers im Bundesanzeiger praktiziert wird.

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