Bundesratsausschüsse gegen BaFin-Aufsicht

08.05.2020

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Auch aus Reihen der Politik gibt es Widerspruch gegen die geplante Aufsichtsübertragung auf die BaFin: Zwei Bundesratsausschüsse haben vorgeschlagen, die Pläne abzulehnen.

Ab nächstem Jahr sollen die Finanzanlagenvermittler und die Honorar-Finanzanlagenberater durch die BaFin beaufsichtigt werden. Scheitern könnten diese Pläne aber bereits im Gesetzgebungsprozess: So haben die Bundesratsausschüsse für Finanzen und für Wirtschaft dem Plenum vorgeschlagen, das von der Bundesregierung geplante Gesetz am 15. Mai abzulehnen. In der Beschlussempfehlung heißt es, dass es keine Missstände gäbe und sich die bisherige Aufsicht durch die IHKen und die Gewerbeämter bewährt habe.

Die Ausschüsse bezweifeln zudem die von der Bundesregierung geltend gemachte Eilbedürftigkeit, wenn die Länderkammer dieser Beschlussempfehlung nicht folgen sollte. So gäbe es in der Sache keine Gründe, die eine besondere Eilbedürftigkeit rechtfertigen würden. Wegen der angemahnten Eilbedürftigkeit verzichtete der Bundestag auf eine Aussprache des Gesetzentwurfes und ließ den Gesetzenwurf in erster Lesung im vereinfachten Verfahren an die zuständigen Ausschüsse überweisen. Der Bundesrat würde dann erwarten, dass sich die Bundesregierung intensiver mit den Kosten einer BaFin-Aufsicht auseinandersetzt. Es wäre zudem wichtig gewesen, die bisherige Aufsicht durch die IHK sowie die Gewerbeämter zu evaluieren. (ahu)