BU-Versicherung: Ein Trend mit Fragezeichen
18.03.2019
Hendrik Scherer, Geschäftsführer PremiumCircle Deutschland GmbH / Foto: © PremiumCircle Deutschland GmbH
Wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht sind sich ausnahmsweise einmal alle einig: Versicherer, Vermittler, Verbraucherschützer und Medien betonen immer wieder, dass der Verlust der eigenen Arbeitskraft das größte existentielle Risiko ist. Unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen, finanziellen Rahmenbedingung ist dies sicherlich richtig.
Schaut man sich dann die Produktlandschaft an, wird man schnell feststellen, dass es hier völlig unterschiedliche Absicherungskonzepte gibt, die nicht miteinander vergleichbar sind. Neben der BU-Versicherung sind dies im Wesentlichen die Absicherung von schweren Krankheiten, Grundfähigkeiten und Erwerbsunfähigkeit. Die BU-Versicherung ist aufgrund ihres Produktdesigns und des theoretischen Leistungsumfang der AVB das wichtigste Produkt, wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht. Keine der sogenannten „Alternativen“ kann den Leistungsumfang einer BU-Versicherung vollumfänglich ersetzen.
In der Beratung zur Absicherung der Arbeitskraft sollte daher grundsätzlich „von oben nach unten“ beraten werden. Das heißt, die BU-Versicherung ist immer zuerst und zwar unabhängig vom Preis oder sonstiger vermeintlicher Hinderungsgründe anzubieten. Die Entscheidung ob eine BU-Versicherung für einen Kunden infrage kommt oder nicht kann nur von dem Kunden selbst getroffen werden. Eine Vorauswahl und Konzentration auf bestimme Produkte, durch Berater mit fehlender fachlicher Qualifikation, geht an einer bedarfsgerechten Absicherung völlig vorbei.
Auch wenn die BU-Versicherung das wichtigste Produkt für die Absicherung der Arbeitskraft ist, ist es leider auch das Produkt, das in seinen AVB die meisten unverbindlichen Formulierungen und unbestimmten Begriffe aller Versicherungsprodukte auf dem gesamten Versicherungsmarkt enthält. Die Begründung der Unternehmen hierfür ist, dass dieses Produkt Versicherungsschutz für lange Zeiträume bietet und daher in Teilen unverbindlich sein muss, um alle Eventualitäten während der Laufzeit eines Vertrages abdecken zu können. Es wird hier noch immer zu sehr in schwarz und weiß gedacht. An vielen Stellen können die Formulierungen der AVB konkretisiert werden, um die dringend benötigte Rechtssicherheit dieser wichtigen Absicherung für den Kunden zu erhöhen. Anstatt hier anzusetzen und verbindliche Leitplanken in der BU-Versicherung zu schaffen und die individuellen Auslegungsmöglichkeiten der AVB zu reduzieren, werden immer neue vermeintliche Leistungsvorteile kreiert ohne die grundsätzlichen Schwachstellen dieses Produktes zu beseitigen.
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