Brüssel: Mächtiger Gegenwind für (Lebens-)Versicherungen?

21.11.2013

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Paukenschlag in Brüssel. Das EU-Parlament hat über die „Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte" abgestimmt. Demnach sollen Provisionen extra in einem Beiblatt ausgewiesen werden. Tritt der Parlamentsentwurf in Kraft, würde auch die klassische Lebensversicherung in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

(fw/ah) Was sieht der Entwurf im Konkreten vor? Kernstück ist die Einführung eines verpflichtenden Kurzinformations-Dokuments („Key Information Document", KID). Dieses soll Anlegern auf zwei A4-Seiten „klare, vergleichbare und vollständige Informationen" über ein Investmentprodukt geben, wie das EU-Parlament verlautete. Damit soll der Anleger darüber Gewissheit haben, wie hoch die Gesamtkosten seines Investments sind.

Zudem soll KID aufzeigen, welche Risiken mit einem Investmentprodukt verbunden sind.

Nun geht das Parlament noch einen Schritt weiter. In einem weiteren Beiblatt sollen dem Kunden auch „die Kosten in Verbindung mit dem Anlageprodukt", wenn der Verkäufer „als Intermediär fungiert", aufgezeigt werden. Das zielt auf Provisionen ab, die dann ausgewiesen werden müssten.

Die Verordnung sieht einige Ausnahmen vom Geltungsbereich vor, beispielsweise für „offiziell anerkannte betriebliche Altersvorsorgesysteme und individuelle Altersvorsorgeprodukte, für die das nationale Recht einen finanziellen Beitrag des Arbeitgebers vorschreibt und bei denen der Beschäftigte den Anbieter nicht wählen kann".

Die klassische Lebensversicherung wäre von der Verordnung erfasst und würde somit künftig als „PRIP" gelten.

Die Reaktionen folgten auf der Stelle. Fachvertreter sprechen sogar von einer „Provisionsoffenlegung in der Lebensversicherung durch die Hintertür". Der eigentliche Zweck, den Anleger zu schützen, würde konterkariert.

Ob sich die Vorstellungen des EU-Parlaments am Ende durchsetzen sollten, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt hingegen alles andere als sicher. Gespräche mit dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission stehen an und erst wenn alle EU-Organe die Pläne absegnen würden, wäre der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen.

Aus dem EU-Ministerrat ist zu vernehmen, dass die Definition der klassischen Lebensversicherung als PRIP mehrheitlich abgelehnt wird, weil ein garantierter Rückkaufswert für den Kunden schließlich kein Risiko darstelle.

Die finale Abstimmung ist für Frühjahr 2014 vorgesehen.

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