Swiss Life Select: bKV nahezu unverzichtbar

19.11.2013

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Krankheiten und Unfälle sind Ereignisse, von denen wir uns wünschen, möglichst ein Leben lang verschont zu bleiben. Leider gelingt das aber nicht immer. Gerade dann ist es gut zu wissen, dass im Ernstfall die Mitarbeiter nicht alleine auf den gesetzlichen Schutz angewiesen sind. Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist in diesem Kontext richtungsweisend.

(fw/ah) Dass die Investition dabei für Arbeitgeber überschaubar, bestätigten Ergebnisse eines bKV-Fachforums in Dortmund.

„Was hierzulande für Babys und Kleinkinder verpflichtend ist, geht im Erwachsenenalter immer häufiger verloren: Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung durch einen Haus- oder Facharzt", bedauert Christoph Lampe, Produktmanager Krankenversicherungen für Swiss Life Select, und erläutert weiter: „Die von der Gesetzlichen Kasse (GKV) bezahlten Vorsorgeuntersuchungen reichen nicht aus. Ein beginnender Brustkrebs ist beispielsweise nur durch eine Mammographie früh und sicher zu diagnostizieren – die jedoch zahlt die GKV im Regelfall erst ab 50 Jahren. Vorsorgetarife kosten nur etwa 10 Euro monatlich und decken die zusätzlichen Kosten."

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen, weshalb eine Investition in betriebliche Krankenversicherungslösungen für Unternehmen und Versicherte nach wie vor attraktiv sind.

„Die private Zusatzversicherung bleibt für viele gesetzlich Versicherte aufgrund der überschaubaren Kosten das Mittel der Wahl, um im Ernstfall die bestmögliche ärztliche Versorgung zu erhalten. Deshalb ist die betriebliche Krankenversicherung gerade für die Mehrzahl der Beschäftigten in Deutschland eine relevante Vorsorgeleistung", bestätigt auch Stephan Naskowiak, Direktor Produktmanagement Versicherungen für Swiss Life Select.

Die bKV bietet auch bereits erkrankten Mitarbeitenden Versicherungsschutz, denn Gesundheitsprüfungen sowie Wartezeiten fallen in der Regel nicht an. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht das Recht auf Fortführung des Vertrages zu Normalkonditionen – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.

Nach aktueller Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums wird die bKV ab 2014 nicht mehr im Rahmen des sogenannten Sachwertbezuges („44-EUR-Regelung") steuer- und sozialabgabenfrei sein. „Die Bedeutung einer stabilen Gesundheit und entsprechender Leistungsfähigkeit sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch weiterhin unstrittig. Die im Rahmen einer bKV-Lösung enthaltenen Leistungen bleiben deshalb attraktiver Bestandteil einer ganz-heitlichen Gesundheitsvorsorge", unterstreicht Naskowiak.

Die Produktlandschaft im Bereich betriebliche Krankenversicherung bietet neben Komplettlösungen für große Unternehmen auch die Möglichkeit einer Nutzung durch Kleinstkollektive von weniger als 10 Mitarbeitenden. Diese Option ist besonders interessant für Betriebe im Bereich Handwerk, der Lebensmittel- oder Dienstleistungsbranche.

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