bKV-Entscheidung naht

20.11.2014

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Am Montag wird sich der Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen einer Anhörung zum Jahressteuergesetz auch mit der Wiedereinführung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Freibetrages in der bKV befassen.

(fw/hwt) 2013 war der 44-Euro-Freibetrag mit einem BMF-Schreiben gekippt worden. Der Arbeitgeberzuschuss galt seitdem nicht mehr als Sachbezug, folglich mussten auf ihn Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden. Einem vom PKV-Verband in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zufolge steht die Haltung des Bundesfinanzministeriums jedoch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Der Verband hofft deshalb auf ein Einlenken im Finanzausschuss. Ohnehin wäre es sozialpolitisch dringend geboten, zur früheren 44-Euro-Regelung zurückzukehren. Denn die betriebliche Krankenversicherung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA wünschen sich 63 % der Angestellten einen solchen Versicherungsschutz. Jeder zweite würde eine solche Krankenversicherung anderen Zusatzleistungen vorziehen. Auch viele Unternehmen zählen das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Beschäftigten. Damit ist die bKV ein gutes Instrument bei der Werbung um qualifizierte Arbeitskräfte, dessen Bedeutung angesichts des Fachkräftemangels noch stark zunehmen wird. Die jüngsten Veränderungen der Steuer- und Beitragspflicht würden dieser Entwicklung allerdings nicht gerecht, denn sie belasteten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so der PKV-Verband.

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