BID: Diskussion um Mietpreisbremse ist Augenwischerei
29.09.2016
„Durch die permanenten Änderungen und Diskussionen der Politik rund ums Mietrecht gerät ein zentraler Punkt in Vergessenheit: Die Mietpreisbremse war ursprünglich als ergänzendes Instrument geplant, um den Wohnungsmarkt durch die Umsetzung anderer Maßnahmen wieder anzukurbeln."
„Ohne wirksame Anreize für den Mietwohnungsbau werden deshalb alle Änderungen am Mietrecht verpuffen. Bezahlbarer Wohnraum wird so nicht geschaffen“, warnte BID-Vorsitzender Andreas Ibel angesichts der neuesten Äußerungen von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks. Diese hatte in einem heute veröffentlichten Interview in der Immobilien Zeitung für eine Ausweitung des Bezugszeitraums des Mietspiegels von vier auf acht Jahre plädiert.
Ibel betonte, dass die Mietpreisbremse keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt bringen kann. Dies könne nur durch andere Maßnahmen – etwa der Umsetzung der Bündnis-Empfehlungen – geschehen. Passiert sei hier bislang nichts. Stattdessen werde die Mietpreisbremse nun als Allheilmittel gegen steigende Mietpreise und Wohnungsmangel präsentiert und mit Erwartungen überfrachtet, die dieses Instrument nie erfüllen könne.
Ibel verwies auf die gemeinsamen Empfehlungen zur Ankurbelung von bezahlbarem Neubau, die das Bündnis von Bundesbauministerin Hendricks erarbeitet habe. Das Mietrecht sei im Bündnis bewusst ausgeklammert worden, da dieses für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum nicht relevant sei. „Es ist alles andere als hilfreich, wenn die Politik die Diskussion nun auf Nebenschauplätze rund um die Mietpreisbremse verlagert, statt die Umsetzung der Bündnisergebnisse voranzutreiben“, so Ibel. Vielmehr sei es dringend geboten, dass sich Bund, Länder und Kommunen nun auf die Umsetzung von Maßnahmen konzentrieren, die tatsächlich zu mehr bezahlbarem Wohnraum beitragen.
„Hier ergibt sich jedoch kein einheitliches Bild“, kritisiert der BID-Vorsitzende. „Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die verschiedenen Akteure gegeneinander arbeiten: Während die Bund-Länder-Arbeitsgruppe an einer zukunftsfähigen Reform der Energieeinsparverordnung arbeitet, entwirft das Bundesumweltministerium auf der Grundlage des alten Konzepts einen Klimaschutzplan bis zum Jahr 2050. Die Arbeit des Bundesbauministeriums an einer einheitlichen, verbindlichen Musterbauordnung für die Länder wird von diesen durch zeitgleiche Planungen für die eigenen Landesbauordnungen konterkariert.“
Investitionsanreize für mehr bezahlbaren Neubau wiederum werden weder auf Bundes- noch Länderebene geschaffen: „Während die Pläne für die Sonderabschreibung auf Bundesebene beerdigt werden, schrauben die Länder die Grunderwerbsteuer immer weiter nach oben. Dass die Mietpreisbremse keine Lösung für alle diese Missstände und die Probleme am Wohnungsmarkt bietet, müsste allen Akteuren klar sein“, resümierte Ibel. (rm)