Beim Geld hört die Freundschaft auf
15.10.2014
Streit zwischen den Alpenländern Deutschland und Österreich liegt in der Luft. Anlass ist wieder einmal die Hypo Alpe Adria, bei der sich die Österreicher aus ihrer Staatshaftung befreien wollen.
2014-10-16 (fw/db) Die Bayerische Landesbank (Bayern LB), als zweitgrößte deutsche Landesbank, beabsichtigt wegen des Schuldenschnitts bei der Hypo Alpe Adria gegen das Nachbarland Österreich rechtliche Schritte einzuleiten. Die Bank werde zunächst beim Verfassungsgerichtshof in Wien Klage gegen das „Hypo-Sondergesetz“ einlegen, gab ein Sprecher der Landesbank des Freistaat Bayerns bekannt.
Freundschaft und Schulden
Die Klage sei in der jetzigen Situation unausweichlich, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) der Süddeutschen Zeitung (SZ). „Diese Enteignung können wir uns nicht gefallen lassen.“ Laut der SZ hatte Söder gegenüber Österreichs Außenminister Sebastian Kurz bei einem Treffen kürzlich erklärt, "beim Geld hört die Freundschaft auf".
Sind Staatsgarantien noch etwas wert?
Die Klage der Bayern LB wäre die erste gegen das in Österreich nicht unumstrittene Gesetz. Die Begründung für die Klage könnte der vermutete Verstoß des „Hypo-Sondergesetzes“ gegen den Schutz des Eigentums und den Schutz vor Willkür, also gegen österreichische und europäische Grundrechte sein. Würde die "Schonung öffentlicher Mittel" als Grund für eine Enteignung ausreichen, dann gäbe es "keinen Eigentumsschutz gegenüber der öffentlichen Hand mehr", so die Begründung und Warnung seitens der Bayern LB.
Die Österreicher verweisen auf die Europäische Richtlinie 2001/24/EG vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten („Richtlinie 2001/24/EG). Hier sei ein rechtlicher Rahmen geschaffen worden, der für Unions-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, Sanierungsmaßnahmen für Kreditinstitute einschließlich solcher, die eine Aussetzung von Zahlungen, die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen oder eine Kürzung von Forderungen erlauben, sowie alle anderen Maßnahmen, die die bestehenden Rechte Dritter beeinträchtigen könnten, anzuordnen, um die finanzielle Lage des Kreditinstituts zu sichern oder wiederherzustellen.
Österreich hatte das Gesetz zum Schuldenschnitt bei der Hypo Alpe Adria im Sommer 2014 verabschiedet. Das „Hypo-Sondergesetz“ sieht vor, dass zur Abwicklung der „Bad Bank“ der ehemalige Hypo-Mehrheitseigner Bayern LB und die Inhaber von Hypo-Anleihen zur Kasse gebeten werden. Die Hypo-Anleihen waren vom österreichischen Bundesland Kärnten staatlich garantiert. Die Bayern LB muss laut dem neuen Gesetz einen Sanierungsbeitrag von 800 Millionen Euro für die Ex-Banken-Tochter leisten. Den weiteren Anleihe-Gläubigern, zu denen neben dem österreichischen Versicherer Vienna Insurance Group (VIG), die Uniqua Insurance Group (UNIQUA) und die DWS Investments als Tochter der Deutschen Bank AG zählen sollen, drohen hohe Verluste.
Die Bayern LB hatte kurz nach der Ankündigung des Gesetzes eigene rechtliche Schritte gegen das „Hypo-Sondergesetz“ angekündigt. „Wir sind davon überzeugt, dass dieses auf die Enteignung der Bayern LB gerichtete Gesetz keinen Bestand haben wird“, hatte die Bayern LB dazu verlautbart. „Dieses Gesetz setzt sich damit in bislang nicht für möglich gehaltener Art und Weise über die rechtsverbindlichen Vereinbarungen mit der Bayern LB und gesetzliche Haftungszusagen hinweg.“
Vergleich unter den "Alpenländern" noch möglich
Das Land Bayern, das Mehrheitseigner der Bayern LB ist, zeigt sich trotz der Klage gegen Österreich für einen Vergleich offen und zu einem fairen Kompromiss bereit. „Wir sind immer offen“, sagte Finanzminister Söder. Insgesamt streite die Bayern LB mit der Hypo Alpe Adria über die Rückzahlung von 800 Millionen Euro Kreditforderungen und weiteren zwangsgestundeten Krediten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Der Fall beschäftigt bereits ein Münchener Gericht, und ein Trend für einen Erfolg der dortigen Klage ist erkennbar.
Dietmar Braun