BDVM fordert Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten

06.06.2024

Foto: Thomas Billerbeck, Präsident des BDVM © BDVM

Für die Einführung eines Provisionsdeckels der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille bei Versicherungsanlageprodukten hat sich Thomas Billerbeck, Präsident des BDVM ausgesprochen. Zusätzlich zur Begrenzung der Abschlussvergütung soll eine höhere laufende Vergütung eingeführt werden, sagte Billerbeck im Rahmen des BDVM-Versicherungsmakler-Fachtages am 4. Juni 2024 in Ingolstadt.

Makler unterstützen die Forderung

Der BDVM hat bei dieser Forderung die Mehrheit seiner im Lebensversicherungsbereich tätigen Versicherungsmakler hinter sich. Bei einer Mitgliederumfrage zur Vergütung im Lebensversicherungsbereich haben sich 54,4% der 160 Umfrageteilnehmer für eine Begrenzung der Abschlussvergütung auf 25 Promille und einer gleichzeitigen höheren laufenden Vergütung ausgesprochen.

Leitvergütung des Versicherungsmaklers

Die Courtage bleibt die Leitvergütung des Versicherungsmaklers. Die Beratung des Versicherungsmaklers muss angemessen vergütet werden. Dennoch müssen Übertreibungen und Fehlanreize zum Wohl der Versicherungsnehmer und auch zum Schutz der ordentlich arbeitenden Makler vermieden werden. Beide Ziele können mit dem vorgeschlagenen Eingriff erreicht werden.

Die teils fehlanreizenden Vergütungsformen führen zu einer ideologischen Debatte um ein Provisionsverbot. Dabei ist die Branche selbst schuld, sagt Thomas Billerbeck. Nur eine Kehrwende in dieser Frage ermöglicht es, dass man das Heft des Handelns erneut in die Hand bekommt. Auch  angesichts der europäischen Diskussion im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und der BaFin- Kritik sei es notwendig, dass die Vermittlerverbände eine proaktiv gestaltende Rolle einnehmen.  Der BDVM wird deshalb aktiv auf die anderen Vermittlerverbände zugehen und für eine gemeinsame Positionierung werben. (mho)

Andere ThemenBDVM