BdV verklagt MLP

28.02.2017

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MLP wird wegen der Tarifwechselberatung vom Bund der Versicherten (BdV) verklagt. Der BdV ist der Meinung, dass Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung der Versicherungsvermittlung tätigen und mit dem Verbraucher kein gesondertes Honorar vereinbaren dürfen.

Der BdV hat von MLP bereits eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Jedoch ist der Wieslocher Finanzdienstleister dieser Bitte bislang nicht nachgekommen, sodass die Verbraucherschutzorganisation nunmehr Klage beim zuständigen Landgericht Heidelberg eingereicht hat.

Die vorgerichtliche Rechtsmeinung von MLP, dass nur im Erfolgsfall die Vermittlungspauschale anfällt, ist laut BdV nicht tragfähig, denn MLP dürfe als Versicherungsmakler die Tarifwechselberatung von Verbrauchern gar nicht durchführen - erst recht nicht gegen gesondertes Honorar. Nach Verständnis des BdV dürfen dies nur behördlich zugelassene Versicherungsberater. (ahu)

www.bundderversicherten.de

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