BdV: Stellungnahme zur Reform der privaten Altersvorsorge
22.10.2024
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Der Verbraucherschutzverein BdV hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des pAV-Reformgesetzes veröffentlicht. Während die geplanten Änderungen in einigen Bereichen demnach Fortschritte bei der Altersvorsorgeförderung darstellen, übt der BdV deutliche Kritik an wesentlichen Aspekten des Entwurfs. „Der Entwurf enthält positive Ansätze. Aber die Regelungen bleiben in einigen Bereichen hinter den Erwartungen zurück und schaffen sogar neue Unsicherheiten“, erklärt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.
Zu den positiven Punkten zählt der BdV die Einführung einer neuen Fördersystematik mit beitragsproportionalen Zulagen, einem Berufseinsteigerbonus sowie einer Bonuszulage für Geringverdiener. Diese Ansätze stellen für viele Verbraucher, insbesondere bei schwankendem Einkommen, demnach eine Erleichterung gegenüber dem bisherigen komplizierten Fördersystem dar. Der geplante Wegfall der Verrentungspflicht beseitigt zudem eine entscheidende Schwachstelle der aktuellen Riester-Verträge. Die neue Produktkategorie „Altersvorsorgedepot-Verträge“ bezieht kapitalmarktnahe Vorsorgeprodukte in den Förderrahmen ein, die am Markt etabliert sind, aber bislang vom Gesetzgeber ignoriert wurden. „Endlich erhalten auch kostenarme und rentierliche Investments über ein Depot eine Förderung“, sagt Rehmke. „Lebens- oder Rentenversicherungen mit ihren undurchsichtigen Kostenbelastungen, nachteiligen Langlebigkeitsfiktionen und Überschüssen auf Gießkannenweise kann man sich fortan getrost sparen. Nur: Die Information muss auch bei den Leuten ankommen. Das ist angesichts des marktbeherrschenden Provisionsvertriebs eine ziemliche Hürde.“
Einige Mängel im Referentenentwurf gefährden aus Sicht des BdV die Ziele der Reform. „Die Umstellung der Produktinformationspflichten auf die EU-PRIIPs-Verordnung bedeutet einen erheblichen Rückschritt in der Transparenz“, erläutert BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. „Statt für mehr Vergleichbarkeit sorgt der Entwurf hier für Verbraucherinnen und Verbraucher für Verwirrung. Die bisherige PIA-Methode ist eindeutig klarer.“
Eine weitere Problemstellung ist aus Verbraucherschutzperspektive die fehlende Klarheit bei der Anrechnung von Altersvorsorgeleistungen auf die Grundsicherung. „Anders als bei Renten bleibt offen, in welchem Umfang die Leistungen aus Auszahlungsplänen beim Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über Freibeträge teilweise anrechnungsfrei bleiben“, sagt Papaspyratos. Der BdV fordert daher Nachbesserungen in diesem Bereich. (mho)