BdV sieht im Rentenpaket 4 keinen Gamechanger

07.10.2024

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Der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte Reformvorschlag für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge enthält einige Verbesserungen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) bemängelt geringe Durchschlagskraft und fordert mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der privaten Altersvorsorge. „Viele Bürger sind weiterhin verloren bei der Frage, welches Altersvorsorgeprodukt und welche Form des Ansparens sie wählen sollen“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bietet einige Verbesserungen: Vereinfachungen durch beitragsorientierte Zulagen und mehr Wahlfreiheit - etwa mit der Förderung eines selbstorganisierten Altersvorsorgedepots - sowie die Abkehr von Garantien und der Verrentungspflicht. Der Entwurf hat viele Aspekte, die der BdV bereits selbst für eine Depotlösung skizziert hatte (“Basisdepot-Vorsorge“). Auf eine öffentlich-rechtlich organisierte Lösung, etwa durch einen breit angelegten Fonds als Standard, hat man indes vorerst verzichtet. „Damit werden hauptsächlich diejenigen profitieren, die gut informiert sind und die Herausforderungen finanzieller Eigenvorsorge selbständig meistern können. Ein öffentlich organisiertes Standardprodukt hätte auch denen geholfen, für die Geldfragen und Altersvorsorge ein echter Angang sind. Wo finden sie Orientierung und Rat?“, moniert Rehmke.

Für langfristiges Sparen ist ein weltweit investierter und kostenarmer ETF die erste Wahl. Erfahrungen aus der Verbraucherberatung zeigen, dass Verbraucher dagegen häufig teure und unflexible fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen haben. Und die Empfehlung kam nicht allein vom Versicherungsvermittler, sondern sehr oft auch von den eigentlich produktunabhängigen sogenannten Vermögensberatungen oder von Banken und Sparkassen. Anreiz sind die hohen Provisionen. Eine unabhängige Beratung findet nicht statt.  „Man spürt förmlich das Händereiben der großen Vertriebsmaschinen, die mit dem hemmungslosen Verkauf provisionsgetriebener und kostenschwerer Mangelprodukte der Finanzindustrie schon ihren Anteil am Riester-Renten-Desaster hatten“, sagt Rehmke.

Umso wichtiger sind beim aktuellen Gesetzesvorschlag die Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit. Vorsorgende sollen sich ein konkretes Bild über Chancen und Risiken der unterschiedlichen Anlageformen und -produkte machen können; maßgeblich ist dabei ein klarer Kostenausweis. Bereits im Juli kritisierte der Verbraucherschutzverein den Abschlussbericht der Fokusgruppe Altersvorsorge des Bundesministeriums der Finanzen als zu zögerlich. „Ein echter Gamechanger ist der Entwurf nicht“, resümiert Rehmke. (mho)

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