BCA: Honorarberatung ist nicht gleich „bessere Beratung“

15.07.2013

BCA-Vorstand Dr. Jutta Krienke

Die Anlagenberatung auf Honorarbasis wurde jüngst neu geregelt. Der Bundesrat hat dem Honoraranlageberatungsgesetz zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner möchte damit den Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rücken. Kritischer äußert sich die BCA AG, einer der großen Maklerpools hierzulande.

(fw/ah) „Die BCA begrüßt die gesetzliche Verankerung der Finanzberatung auf Honorarbasis in Deutschland als eine weitere Möglichkeit neben der provisionsbasierten Beratungsform. Honorarberatung ist aber nur eine von mehreren Vergütungsformen. Sie sagt nichts über die Beratungsqualität aus", unterstreicht BCA-Vorstand Oliver Lang. Die BCA sei auf die Honorarberatung vorbereitet und könne entsprechende Abwicklungslösungen anbieten.

„Aktuell erleben wir, dass die europäische Neufassung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II) sowie die Verbraucherschützer die Diskussionen um eine Honorarberatung auch im Versicherungsbereich wieder anfachen. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Honorarberatung in der Breite nicht praxisrelevant ist. Die Mehrheit der Bürger ist gemäß Umfragen nicht bereit, für eine Versicherungsberatung ein festes Honorar zu bezahlen, das bei gründlicher Beratung höher als eine Courtage sein könnte", betont BCA-Vorstand Dr. Jutta Krienke. Sie führt weiter aus: „Die Offenlegung der Kosten seit 2008 und nicht die Honorarvereinbarung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Preis für die Vermittlungsleistung transparent zu machen. Eine angemessene Courtage ermöglicht den Zugang zu bezahlbarem unabhängigem Rat – und der Schadenfall ist gleich mit abgedeckt. Wenn in der Vergangenheit in Einzelfällen ein Honorartarif erwünscht gewesen sei, so hat die BCA das passende Versicherungsunternehmen vermitteln können".

Beide Vorstandsmitglieder sind sich einig darin, dass als oberstes Prinzip einer jeden Finanz-beratung gelten sollte, dem Kunden diejenigen Finanz- und Versicherungsprodukte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen. Primäre Vertriebsanreize müssten in den Hintergrund treten. Aus der Sicht Langs sei es dennoch völlig legitim, Honorar-Modelle auch für die Finanzwelt zu entwickeln und anbieten zu wollen. Letztlich, so Lang, komme es stets auf die Qualität der Beratung und weniger auf die Vergütungsform an. „Finanzvermittler sind im Interesse ihrer Kunden tätig und zur objektiven Aufklärung verpflichtet". Der Kunde könne erwarten, dass seine Vorstellungen objektiv in seinem Sinne umgesetzt werden. Doch auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen jetzt klarer sind: „Die Honorarberatung führt hierzulande immer noch ein Nischendasein", sagt Lang und verweist auf eine aktuelle Umfrage von TNS Infratest. Demnach wäre rund ein Drittel der Deutschen bereit, für eine Beratung direkt ein Honorar zu zahlen. Allerdings wäre vor drei Jahren noch über die Hälfte dazu bereit gewesen.

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