bAV: Liquidität fürs Unternehmen generieren
11.07.2018
Frank Strehlau, Vorstand bacon pension trust AG / Foto: © bacon pension trust AG
Die pauschaldotierte Unternehmenskasse verschafft Arbeitgebern steuerliche Vorteile und verbessert die Substanz in der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter. Dotierungen können von Unternehmen für die Vermögensverwaltung oder Eigenfinanzierung genutzt werden.
Dass Angebote für eine betriebliche Altersvorsorge seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes – jedenfalls im Rahmen eines Tarifvertrages – Pflicht sind, hat sich mittlerweile bei den allermeisten Unternehmen und Beratern herumgesprochen. Zugleich konzentriert sich die Durchführung der bAV weiterhin vor allem auf die produktabhängige Direktversicherung und die Direktzusage – der älteste Durchführungsweg, die pauschaldotierte Unternehmenskasse, ist gerade im Mittelstand weithin unbekannt.
Dabei lohnt es sich für Unternehmer, die eigene Unternehmenskasse als Option der betrieblichen Altersvorsorge zu kennen und die Möglichkeiten für den eigenen Betrieb zu analysieren. Die Praxis zeigt, dass sich durch die Einrichtung vielfältige Vorteile entwickeln lassen – und das auf zwei Ebenen.
Zum einen für die Mitarbeiter. Es lässt sich nachweisen, dass die pauschaldotierte Unternehmenskasse aufgrund ihrer Struktur durchschnittlich zu besseren Ergebnissen in der Altersvorsorge führt als die übrigen Durchführungswege. Das Unternehmen gibt eine feste Kapitalzusage mit einem Garantiezins von drei Prozent – unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung oder anderen externen Faktoren wie geld- und zinspolitischen Entscheidungen sowie ohne Bindung an eine Versicherungsgesellschaft.
Woher dieses Geld kommt? Ganz einfach: Die pauschaldotierte Unternehmenskasse lässt zwei Wege der Vermögensverwaltung zu. Nämlich einmal die klassische Geldanlage, die Entscheidungen trifft ausschließlich der Unternehmer selbst, in Aktien, Beteiligungen etc., aber eben auch die Eigenfinanzierung des dotierenden Unternehmens zum Zwecke der unternehmerischen Weiterentwicklung. Will heißen: Ein Betrieb kann die Dotierungen der Unternehmenskasse für die eigenen Zwecke nutzen, um durch Wachstumsinvestitionen, Akquisitionen oder, oder, oder, um die benötigte Rendite für die späteren Ausschüttungen zu generieren. Der gesamte Überschuss verbleibt als Ertrag beim Unternehmen, während die Verpflichtungen auf die Unternehmenskasse als eigenes Rechts- und Steuersubjekt übergehen. Das sorgt für eine zusätzliche Enthaftung des Unternehmers, gerade im Vergleich mit den typischen Durchführungswegen.
Zumal die Dotierungen als Betriebsausgaben unmittelbar steuerbegünstigt sind, während die Erträge ihrerseits steuerfrei bleiben. Steuerrechtlich ist dies durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Ebenso erlaubt ist es, dass Dotierungen an die Unternehmenskasse fiktiv bleiben, also dass gar kein Liquiditätsabfluss erfolgt. Die Dotierungen bleiben ein reiner steuerlich begünstigter Buchungsposten. Und selbst dabei sind die Beitragszusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein im Insolvenzfalle geschützt – für die Mitarbeiter ein weiterer Mehrwert in der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge.
Auch kleine Unternehmen mit fünf, zehn oder 15 Mitarbeitern können die pauschaldotierte Unternehmenskasse implementieren. Der Gesetzgeber eröffnet sogar die Möglichkeit, freie Handelsvertreter, freiberufliche Dienstleister etc. als Begünstigte aufzunehmen. Denn je mehr Personen über die Unternehmenskasse abgesichert werden, desto höher ist der potenzielle Ertrag für das dotierende Unternehmen.
Kolumne von Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin