bAV auch für KMUs interessant

07.08.2014

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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein beliebtes Anreiztool für Unternehmen, dessen Verbreitung allerdings noch hinkt. Eine neue Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) noch mit Schwierigkeiten kämpfen.

(fw/ah) Swiss Life gibt Tipps, die Unternehmen bei der Einführung einer Betriebsrente unterstützen. „Viele Unternehmen fürchten mit der betrieblichen Altersvorsorge einen erhöhten Verwaltungsaufwand oder sehen Haftungsrisiken. Außerdem erkennen einige Entscheider den Vorsorgebedarf ihrer Mitarbeiter nicht", sagt Thomas A. Fornol, Leiter Intermediärvertrieb und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. „Dabei hilft eine Betriebsrente, die Mitarbeiterbindung zu stärken. Darüber hinaus können sowohl Angestellte als auch Unternehmen Steuern sowie Sozialabgaben sparen."

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Der Versicherer listet Hilfestellungen auf, die KMU bei der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge beachten sollten.

1. Firmen sollten sich bei bAV-Verträgen für nur einen oder wenige Anbieter entscheiden. Dadurch werden Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken auf ein Minimum reduziert. Es empfiehlt sich, auf einen Versicherer zu setzen, der sich auf bAV spezialisiert hat und folglich ein breites Produktportfolio anbieten kann.

2. Da sich das Bruttogehalt der Arbeitnehmer reduziert, sparen Unternehmen einen Teil der Sozialabgaben. Wenn sie ihren Mitarbeitern diesen wiederum als freiwillige arbeitgeberfinanzierte Zulage zur bAV beisteuern, schaffen sie damit einen Mehrwert, der sich sowohl zur Mitarbeiterbindung als auch bei der Suche nach neuen Mitarbeitern nutzen lässt.

3. Eine Direktversicherung ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen die einfachste und mit dem geringsten Aufwand verbundene Form, eine bAV anzubieten. Dabei schließt der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab und zahlt die Beiträge monatlich an den Versicherer. Bei einem Jobwechsel kann der Mitarbeiter den Vertrag mitnehmen.

4. Die Direktversicherung muss flexibel sein, um Sicherheit in verschiedenen Lebensphasen zu bieten. So ist es wichtig, während Elternzeit oder Teilzeit den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen oder reduzieren zu können. Der Rentenbeginn muss vorzeitig möglich sein oder ohne Verpflichtung einer Beitragszahlung hinausgeschoben werden können. Die Möglichkeit flexibler Einzahlungen, etwa aus Sonderzahlungen, erhöht die Attraktivität einer Betriebsrente weiter.

Eine Direktversicherung kann arbeitgeberfinanziert auch als Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angeboten werden. Diese Variante wird von Arbeitnehmern sehr geschätzt, da sie sofortigen Versicherungsschutz für existenzielle Risiken erhalten.

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