BaFin verklagt!
24.07.2020
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Wegen dem Wirecard-Skandal steht die BaFin schon seit Wochen in der Kritik. Nun kommt es für die Finanzmarktaufsicht richtig dicke: Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat die Behörde auf Schadensersatz verklagt. Der Vorwurf: Jahrelanger Amtsmissbrauch.
TILP wirft der BaFin vor, dass diese zumindest leichtfertig ihre gesetzliche Pflicht zur Aufklärung, Verhinderung und Anzeige von Marktmanipulation der Wirecard AG verletzt hat. Zum anderen wäre die Finanzmarktaufsicht ihrer Pflicht zur vollständigen und nicht irreführenden Information der Öffentlichkeit und des Kapitalmarktes nicht nachgekommen. Deshalb hat die Tübinger Kanzlei gestern Abend vor dem Oberlandgericht Frankfurt Antrag auf Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens gegen die BaFin gestellt.
"Nach unserer festen Überzeugung haftet die BaFin zumindest für alle Erwerbe von Wirecard-Aktien und der Wirecard-Anleihe sowie Derivaten auf die Wirecard-Aktie, die ab dem 18. Februar 2019 erfolgten, auf Schadenersatz", erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp. "Die BaFin hat sich unseres Erachtens jahrelang unter grober Missachtung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse eigener Ermittlungen gegenüber der Wirecard AG wegen Marktmanipulation verweigert und einseitig gegen Journalisten und Leerverkäufer agiert, obwohl sie die öffentliche Berichterstattung über massive Unregelmäßigkeiten der Wirecard AG genau kannte. Hätte sie ordnungsgemäß ermittelt, wäre der Bilanzbetrug am Freitag, dem 15. Februar 2019, längst öffentlich bekannt gewesen. Stattdessen hat die BaFin an diesem Tag erstmals die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, DPR, zur Prüfung etwaiger Verstöße der Wirecard AG gegen Bilanzrecht im Halbjahresfinanzbericht 2018 veranlasst", erläutert Tilp.
Das Prüfungsverlangen der BaFin an die DPR setzt nach § 342b Absatz 2 Satz 3 Nr. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) voraus, dass der BaFin konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen.
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