BaFin stellt IT-Mängel bei Signal Iduna fest
23.11.2023
Signal Iduna Hauptverwaltung Hamburg. Foto: © Signal Iduna, Creative Commons Zuschreibung
Die Finanzaufsicht BaFin gab heute bekannt, dass sie am 31. Mai 2023 gegenüber der Signal Iduna Lebensversicherung a.G. einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festgesetzt hat. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation – und zwar bezogen auf die IT, die die BaFin bei einer Prüfung festgestellt hatte. Nun muss der Versicherer die Mängel auf Anordnung der BaFin beseitigen.
Wie die BaFin heute mitteilte, sind die Anordnungen seit dem 13. November 2023 bestandskräftig, und die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 319 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Verpflichtung zu wirksamer und ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation
Versicherungsunternehmen müssen eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation haben, die der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist (§ 23 (1) VAG). Zur Geschäftsorganisation eines Versicherers gehört auch dessen IT. Die Anforderungen daran hat die BaFin in ihren VAIT konkretisiert, den Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT.
Solvency II
Weisen Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die nach Solvency II beaufsichtigt werden, Mängel in der Geschäftsorganisation auf, kann die BaFin einen Kapitalaufschlag anordnen. Der Kapitalaufschlag erhöht die Solvabilitätskapitalanforderung. Mit ihm sollen die Risiken abgedeckt werden, die aus den Mängeln resultieren. Wenn die Mängel beseitigt sind, hebt die BaFin den Kapitalaufschlag auf. (mho)