BaFin-Kontenvergleich: Meldefrist für Girokonten
10.09.2024
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Alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland sind verbindlich aufgefordert, bis zum 30. September 2024 erstmals Daten zu ihren Zahlungskonten für Verbraucher an die Finanzaufsicht zu melden. Diese Daten sind die Grundlage für den digitalen BaFin-Kontenvergleich, der Anfang des Jahres 2025 starten soll. Er wird Verbrauchern einen einfachen und entgeltfreien Vergleich von Girokonten ermöglichen. Rund 1.100 Anbieter von Zahlungskonten in Deutschland müssen seit 1. September Daten zu ihren Zahlungskonten bei der Finanzaufsicht BaFin melden.
Ausgehend von der EU-Zahlungskontenrichtlinie hat die Bundesregierung die BaFin mit dem Aufbau und dem Betrieb einer Website zum Girokontenvergleich in Deutschland beauftragt. Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die Girokonten für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, Vergleichskriterien für Girokonten wie das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes an die BaFin zu melden. Grundlage dafür ist das Zahlungskontengesetz (ZKG) in Verbindung mit der Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV), die den Aufbau einer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglichen, entgeltfreien Website zum Kontovergleich vorsehen. Die Finanzaufsicht will mit dem „BaFin-Kontenvergleich“ Anfang des Jahres 2025 online gehen.
Rupert Schaefer, Exekutivdirektor Strategie, Policy und Steuerung bei der BaFin, sagt zum Beginn der Meldepflicht: „Der Gesetzgeber hat die Zahlungskontenanbieter dazu verpflichtet, die notwendigen Daten für den Kontenvergleich einzuliefern. Wir erwarten, dass dies jetzt zügig geschieht.“ Die BaFin ist dazu auch mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), der Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, im Austausch. Bereits seit April 2024 konnten sich Zahlungskontenanbieter mit den technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die reibungslose Zulieferung der Daten vertraut machen und die Meldedatei erstellen. Das Ziel der Finanzaufsicht ist es, für Verbraucherinnen und Verbraucher einen reibungslosen Start der Kontenvergleichs-Website sicherzustellen.
Aufgrund der Meldepflicht wird der BaFin-Kontenvergleich die einzige aktuelle und marktbreite Übersicht über Girokonten sein. Darunter fallen auch sogenannte Basiskonten-Tarife, die die Banken und andere Zahlungsdienstleister seit 2016 nach dem ZKG anbieten müssen. Der BaFin-Kontenvergleich bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern klare, einfache und nachvollziehbare Sachinformationen. Design und Bedienfunktionen sind dabei auf die Breite der gesamten Verbraucherschaft ausgerichtet. Transparente Filter- und Suchmöglichkeiten sollen sie in die Lage versetzen, das für sie passende Zahlungskonto eigenverantwortlich und selbstbestimmt auszuwählen. Zudem ist der BaFin-Kontenvergleich vollständig werbefrei und enthält Inhalte in einfacher Sprache.
Für die Richtigkeit der Tarifdetails sind die Anbieter selbst verantwortlich. Nach Meldung werden die Daten automatisch ohne weitere Bearbeitung durch die BaFin an die Vergleichswebsite übertragen. Die Aufnahme in den Kontenvergleich ist kein BaFin-Gütesiegel für Kontoanbieter oder deren Zahlungskonten, sondern gesetzlich vorgegeben. (fw)