Aufsichtswechsel verzögert sich wahrscheinlich!

16.06.2020

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Diese Nachricht dürfte viele Finanzanlagenvermittler freuen: Die Aufsicht über die 34f-Vermittler wird wohl doch nicht zum Jahreswechsel auf die BaFin übertragen.

Unmittelbar vor dem Wochenende sollte der Tag der Entscheidung sein: Am Freitag sollte der Bundestag final über das Aufsichtsübertragungsgesetz für 34f- und h-Vermittler abstimmen. Daraus wird aber wohl nichts: Weil es zu viele ungeklärte Details zum Gesetzesprojekt gibt, wird die finale Abstimmung wohl verschoben. Das geht aus mehreren übereinstimmenden Medienberichten hervor.

Der Gesetzentwurf passierte zwar im März das Bundeskabinett. Jedoch brachten die Verhandlungen in Bundestag und Bundesrat bislang keinerlei Konsens. Innerhalb der Unionsfraktion bestehen u.a. weiterhin Zweifel daran, ob die Bundesregierung die Kosten sachgemäß ermittelt habe, die mit der neuen Aufsicht verbunden seien.

Wann der Beschluss über den Aufsichtswechsel fällt ist weiterhin unklar: Anfang Juli verabschiedet sich der Bundestag in die zweimonatige Sommerpause. Wenn erst danach eine Entscheidung fällt, ist es unwahrscheinlich, dass der Aufsichtswechsel wie geplant zum Jahreswechsel über die Bühne geht. (ahu)