Arbeitsminister plant Streichung der Zuverdienstgrenzen für Frührentner

26.08.2022

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil / Foto: © Susie Knoll

Vorzeitig in Rente gehen und gleichzeitig beruflich aktiv bleiben? Bisher gelten in diesem Fall strenge Zuverdienstgrenzen. Diese will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun ersatzlos streichen und kann auf Unterstützung aus der FDP zählen. Hinter dem Vorhaben steckt mehr als die Absicht, Bürger finanziell zu entlasten.

Bisher dürfen nur diejenigen unbeschränkt nebenher arbeiten und Rente beziehen, die erst nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in den Ruhestand gewechselt sind. Im Falle von Frühzeit-Rentnern greift nach aktueller Gesetzeslage ab 2023 eine Grenze für anrechnungsfreie Nebenverdienste. Dieses Limit liegt bei 6.300 Euro im Jahr. Alles darüber könnte zu einer Minderung oder gar zum Verlust des kompletten Rentenanspruchs führen. Davon betroffen sind auch die Bezieher der Rente ab 63 für langjährig Versicherte.

Nun aber zitiert die FAZ aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums: „Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos.“ Dem Bericht zufolge soll das Bundeskabinett diesen Plan zeitnah beschließen. Außerdem soll die Regierung die Grenzen für Hinzuverdienste der Empfänger von Erwerbsminderungsrenten anheben. Neu geplante Höhe: ca. 17.000 Euro pro Jahr. Rückendeckung gibt es schon aus der FDP. Der liberale Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel lobt in der FAZ die Ideen als wichtigen Durchbruch hin zu einer einfachen, unbürokratischen Lösung. Dabei verweist er auf eine der drängenden Herausforderungen des deutschen Arbeitsmarktes: den Fachkräftemangel.

Im Zuge einer Pandemie-Sonderregelung für die Jahre 2020 bis 2022 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze auf ca. 46.000 Euro im Jahr erhöht. Ohne die nun geplanten Änderungen wäre diese Regelung zum neuen Jahr automatisch wieder auf die alte Grenze von 6.300 Euro zurückgesprungen. Im Ampel-Koalitionsvertrag steht dazu lediglich: „Die Flexi-Rente wollen wir durch bessere Beratung in ihrer Bekanntheit verbreitern und die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristen.“ (sh)