Apple und Google werden zur Kasse gebeten
11.09.2024
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Der Europäische Gerichtshof hat zwei bedeutende Urteile gegen große Technologieunternehmen gefällt. Die Richter bestätigten eine Geldstrafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google und entschieden, dass Apple 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen muss. In dem langwierigen Streit mit der EU-Kommission über die Steuernachzahlungen erlitt Apple vor dem EuGH eine endgültige Niederlage. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil, das zugunsten von Apple ausgefallen war, auf und gaben der Brüsseler Behörde recht.
Der Hintergrund dieses Steuerstreits reicht bis ins Jahr 2016 zurück. Laut der EU-Kommission hatte Irland, wo sich die europäische Zentrale von Apple befindet, dem Unternehmen eine unzulässig niedrige Steuerquote von lediglich 0,005 Prozent gewährt. Das bedeutet konkret, dass von einer Million Euro Gewinn nur 50 Euro an den irischen Staat abgeführt wurden. Kaum ein anderes Unternehmen zahlt so wenig Steuern, was gegen die Beihilfe-Richtlinien der EU verstößt. Daher forderte die Kommission 2016 von Apple die Zahlung von 13 Milliarden Euro Steuern zuzüglich Zinsen. Dieses Geld wird seitdem auf einem Treuhandkonto verwahrt.
Apple argumentierte stets, dass die Gewinne der beiden irischen Tochtergesellschaften hauptsächlich in den USA versteuert werden sollten, weshalb das Unternehmen sich doppelt belastet fühlte. Im Jahr 2020 entschied ein EU-Gericht, dass die Nachforderung nichtig sei. Die Kommission legte jedoch Berufung beim EuGH ein und konnte nun einen Erfolg verbuchen: Die Richter entschieden, dass Irland Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt hatte, die zurückgefordert werden muss. Das oberste Gericht der EU hob das Urteil der unteren Instanz nicht nur auf, sondern entschied selbst und beendete damit ein Verfahren, das seit 2016 anhängig war. Irland hatte sich lange geweigert, das Geld einzutreiben.
In einem weiteren Urteil entschied der EuGH, dass Google die 2017 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen muss. Der EuGH bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Gerichts der Europäischen Union. Die Geldstrafe wurde verhängt, weil Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte. Das EU-Gericht hatte die Geldbuße bereits im November 2021 bestätigt. Google und die Muttergesellschaft Alphabet zogen vor den EuGH, unterlagen jedoch nun. (fw)