Apella mit digitaler Geeignetheitserklärung
16.09.2020
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Die Apella AG reagiert auf eine seit wenigen Wochen geltende neue Vorschrift und stellt ihren Finanzanlagenvermittlern eine neue Software zur Verfügung.
Seit Anfang August gelten für 34f-Vermittler neue Regeln: Musste zuvor ein Beratungsprotokoll angefertigt werden, ist nun eine Geeignetheitserklärung erforderlich, mit der der Finanzberater nachweist, dass er geprüft hat, ob der vom Produktgeber ausgewiesene Zielmarkt in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen und der Finanzlage des Kunden steht. Es darf nur eine Anlage empfohlen werden, wenn diese im Interesse des privaten Investors ist. Vor Abschluss des Vertrags muss der Makler dem Anleger die Geeignetheitserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.
„Mit dieser neuen Vorschrift gleichen sich die Pflichten der Makler an die der Berater an, die unter einem Haftungsdach arbeiten“, erklärte Jens Quittschalle, Geschäftsführer der Apella WertpapierService GmbH. „Damit daraus für den Makler nicht neuer und zusätzlicher Aufwand entsteht, haben wir in der Apella-Software einen durchgängigen elektronischen Prozess installiert.“ So hat Apella mit Inkrafttreten der neuen Regelungen ihre Software angepasst, die sie ihren angeschlossenen Maklern zur Verfügung stellt. Die Software führt den Vermittler einfach, komfortabel und sicher durch die erforderliche Dokumentation. Dabei wird sie weitestgehend aus den Stammdaten des Kunden, die bereits im System vorhanden sind, und den Ergebnissen früherer Beratungen vorbefüllt. Somit ergeben sich für die Makler auch erhebliche Zeiteinsparungen im Vergleich zu einer manuellen Anfertigung der Geeignetheitserklärung.
„Apella hat sich von jeher auf die Fahnen geschrieben, die angeschlossenen Partner durch eigene Softwaretools umfangreich zu unterstützen und ihnen Sicherheit zu geben. Bei der Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung haben wir das erneut unter Beweis gestellt“, erklärte Quittschalle. (ahu)