Angrillen? Aber sicher!
08.05.2024
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Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und viele nutzen den Tag, um gemeinsam mit der Familie oder dem Freundeskreis zu grillen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn immer wieder kommt es bei Grillfesten zu Unfällen – hier helfen die richtigen Versicherungen.
„Grillbegeisterte sollten nicht nur privathaftpflichtversichert sein, sondern auch über eine private Unfallversicherung nachdenken. Brandschäden an Gartenmöbeln übernimmt die Hausratversicherung“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss.
Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar
Jedes Grillgerät hat seine eigenen Tücken: Während beim Gasgrill der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko werden kann, fachen manche die Grillkohle – trotz wiederholter Warnhinweise – immer noch mit Spiritus an. Wird dabei eine andere Person schwerwiegend verletzt oder deren Besitz beschädigt, greift die Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. „Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar! Verletzt man eine Person schwer, drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und langfristige Schadensersatzzahlungen. Ohne Versicherung muss man mit seinem Vermögen und Einkommen haften“, sagt Versicherungsexpertin Boss.
Hausratversicherung und private Unfallversicherung
Die Hausratversicherung tritt ein, wenn man beim Grillen Hausratgegenstände wie beispielsweise den Sonnenschirm in Brand setzt. Schäden am eigenen Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Bei Brandschäden zahlt diese die Reparaturkosten und die Kosten des Wiederaufbaus.
Die private Unfallversicherung greift, wenn man sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet. Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad und der vereinbarten Invaliditätssumme. Mit dieser Summe können zum Beispiel Hilfsmittel oder benötigte Umbauten am Haus finanziert werden. (mho)